Die Bürokratie schreckt viele ab, dabei ist sie hier überschaubar. Drei Stationen, eine sinnvolle Reihenfolge – dann läufst du.
Handwerkskammer und Gewerbeamt
Weil eine Näherei zum Handwerk zählt, meldest du dich bei der Handwerkskammer und lässt dich ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke beziehungsweise der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen – die sogenannte Handwerkskarte. Dazu kommt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deines Betriebssitzes. Gib deine Tätigkeit dabei möglichst exakt an; davon hängt ab, in welche Sparte du kommst. Ein kurzes Beratungsgespräch bei der Kammer vorab erspart dir spätere Korrekturen.
Die richtige Bezeichnung wählen
Hier lohnt Sorgfalt: „Änderungsschneiderei" oder „Nähservice" deckt das Ändern und Reparieren ab. Willst du später auch frei entwerfen und anfertigen, brauchst du die breitere Anmeldung als Schneiderei oder Atelier. Den geschützten Begriff „Schneiderin" führst du nur mit entsprechender Qualifikation. Lieber von Anfang an sauber zuschneiden, als hinterher umzumelden.
Finanzamt und Versicherung
Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; bei kleinen Umsätzen wählst du die Kleinunternehmerregelung und weist keine Umsatzsteuer aus. Eines solltest du nicht vergessen, auch wenn es niemand vorschreibt: eine Betriebshaftpflicht. Wenn ein teures Stück beim Ändern misslingt, willst du das nicht aus eigener Tasche zahlen. Den kompletten Behördenpfad mit Formulierungshilfen findest du im Quick Guide „Selbstständig im Nähservice".
Quellen
- Ablauf: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und Eintragung bei der Handwerkskammer (Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe, „Handwerkskarte"). Die Tätigkeit ist dabei möglichst exakt anzugeben. selbstaendig-im-handwerk.de
- Die Berufsbezeichnung „Schneider/in" ist geschützt. Ohne entsprechende Qualifikation firmiert man als „Änderungsschneiderei" oder „Nähservice" und ändert vorhandene Kleidung; wer eigene Entwürfe anfertigen will, meldet eine Schneiderei bzw. ein Modeatelier an. gewerbeanmeldung.de
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den Fragebogen (ELSTER); die Umsatzsteuer lässt sich anfangs über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vermeiden. Eine Berufs-/Betriebshaftpflicht ist dringend zu empfehlen. selbststaendig.de