Wer aus dem ALG-I-Bezug gründet, kann bis zu 15 Monate Förderung mitnehmen: erst Arbeitslosengeld plus 300 €, dann die Pauschale allein. Hier rechnest du aus, um wie viel Geld es in deinem Fall geht – bevor du durch eine falsche Reihenfolge etwas davon verschenkst.
Einordnung
Der teuerste Fehler beim Gründungszuschuss ist die falsche Reihenfolge. Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen – in der kein ALG fließt und der Restanspruch schrumpft. Wer erst gründet und dann fragt, hat den Anspruch ganz verspielt: Der Antrag muss vor der Gründung gestellt werden.
Die 150-Tage-Falle: Bei Gründung müssen noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch übrig sein. Wer zu lange wartet und den Anspruch abschmilzt, fällt raus. Zwischen "Bescheid erhalten" und "Antrag stellen" sollte deshalb kein halbes Jahr vergehen.
Phase 2 nicht vergessen: Nach den ersten sechs Monaten endet die Förderung nicht automatisch – aber sie verlängert sich auch nicht automatisch. Die zweiten neun Monate (300 € monatlich für die Sozialversicherung) brauchen einen eigenen Antrag mit Nachweis der Geschäftstätigkeit. Viele lassen dieses Geld liegen, weil sie den zweiten Antrag schlicht nicht kennen.
Alle Programme, Bedingungen und die Schritt-für-Schritt-Reihenfolge stehen auf der Förderungsseite 2026 – inklusive der Alternativen für Bürgergeld-Empfänger (Einstiegsgeld) und der Beratungsförderung.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung mit den Rechengrößen 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Zahlen liefert dir ein Steuerberater oder die zuständige Stelle. Stand: Juni 2026.