Rechner & Werkzeuge
Stand: Juni 2026

Krankenkassen-Rechner.
Dein GKV-Beitrag als Selbstständiger.

Die erste Überraschung der Selbstständigkeit kommt oft per Post von der Krankenkasse: Du zahlst jetzt beide Hälften – und zwar mindestens auf ein Einkommen von 1.318,33 €, selbst wenn du weniger verdienst. Hier rechnest du deinen Monatsbeitrag mit den Werten 2026 aus.

Deine Zahlen
Dein Monatsbeitrag (KV + Pflege)
davon Krankenversicherung:  €, Pflegeversicherung:  €.
Der Rechenweg
  1. Beitragspflichtiges Einkommen:
  2. Krankenversicherung:
  3. Pflegeversicherung:
Rechengrößen 2026: Mindestbemessung 1.318,33 €/Monat, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €/Monat. Beiträge werden zunächst vorläufig festgesetzt und nach dem Steuerbescheid endgültig abgerechnet – Nachzahlungen einplanen.

Den Mindestbeitrag zahlst du auch bei null Einkommen.

Die Mindestbemessung ist die unbequeme Wahrheit der GKV: Die Kasse unterstellt dir 2026 mindestens 1.318,33 € Monatseinkommen – auch wenn du in der Anlaufphase weniger oder gar nichts verdienst. Das macht je nach Kasse rund 270 bis 280 € Monatsbeitrag als absolute Untergrenze. Wer das im Gründungsbudget nicht einplant, plant am echten Leben vorbei.

Nach oben ist gedeckelt: Über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € ist Schluss – der Höchstbeitrag liegt 2026 bei rund 1.260 € monatlich (kinderlos, Durchschnitts-Zusatzbeitrag). Jeder Euro Gewinn darüber ist beitragsfrei.

Vorläufig heißt: Es kommt eine zweite Rechnung. Die Kasse setzt deinen Beitrag nach Schätzung fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab. Lief das Jahr besser als geschätzt, kommt eine Nachzahlung – ein Grund mehr für die Steuerrücklage. Und der Zusatzbeitrag lohnt den Vergleich: Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen beim gleichen Einkommen schnell 50 € im Monat.

Ob die private Krankenversicherung die bessere Wahl wäre – und warum diese Entscheidung fast unumkehrbar ist – steht im Wissensartikel: GKV oder PKV: Die Grundsatzentscheidung.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung mit den Rechengrößen 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Zahlen liefert dir ein Steuerberater oder die zuständige Stelle. Stand: Juni 2026.