Rechner & Werkzeuge
Stand: Juni 2026

Steuerrücklagen-Rechner.
Der Bescheid kommt. Sei vorbereitet.

Die häufigste Existenzkrise junger Selbstständiger ist kein schlechtes Geschäft, sondern der erste Steuerbescheid: Nachzahlung plus Vorauszahlung, gerne fünfstellig, und das Geld ist ausgegeben. Dagegen hilft eine simple Gewohnheit – von jedem Gewinn sofort einen festen Anteil beiseitelegen. Wie viel, rechnest du hier aus.

Deine Zahlen
Monatlich zurücklegen
davon  € für Einkommensteuer und Krankenkasse. Aufs separate Konto – am besten per Dauerauftrag am Monatsersten.
Der Rechenweg
  1. Dein Jahresgewinn:
  2. Empfohlene Rücklagenquote:
  3. Rücklage pro Monat:
Die Quote deckt Einkommensteuer (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €) und GKV-Beiträge pauschal ab. Lieber etwas zu viel zurücklegen – was übrig bleibt, ist am Jahresende dein dreizehntes Gehalt.

Das Geld auf deinem Konto gehört dir nur zum Teil.

Warum der Schock im zweiten Jahr kommt: Im Gründungsjahr verlangt das Finanzamt oft noch nichts – es kennt deine Zahlen ja nicht. Dann kommt die erste Steuererklärung, und mit ihr drei Rechnungen auf einmal: die Nachzahlung fürs vergangene Jahr, die Vorauszahlung fürs laufende und gleich noch die fürs nächste Quartal. Wer nichts zurückgelegt hat, finanziert das aus der Substanz – oder gar nicht.

Die Quote wächst mit dem Gewinn: Bei kleinen Gewinnen frisst vor allem die Krankenkasse (Mindestbeitrag rund 280 €, egal wie wenig du verdienst). Mit steigendem Gewinn kommt die Einkommensteuer-Progression dazu. Deshalb staffelt dieser Rechner: 25 % bei kleinen Gewinnen, bis 40 % bei guten.

Die Umsatzsteuer ist keine Rücklage, sondern Fremdgeld: Wer regelbesteuert ist, vereinnahmt mit jeder Rechnung 19 %, die dem Finanzamt gehören. Das ist kein Sparen, das ist Verwahren – das Geld war nie deins.

Die komplette Systematik mit Kontenmodell und Dauerauftrags-Routine steht im Wissensartikel: Rücklagen bilden: Die einfache Formel gegen den Steuerschock.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung mit den Rechengrößen 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Zahlen liefert dir ein Steuerberater oder die zuständige Stelle. Stand: Juni 2026.