Stufe 1: Der vorhandene Privatwagen
Wer schon ein brauchbares Fahrzeug besitzt, startet damit – Punkt. Betriebliche Fahrten rechnest du mit der Kilometerpauschale von 0,30 € als Betriebsausgabe ab (Fahrtenaufzeichnung genügt: Datum, Ziel, Anlass, Kilometer), ohne das Auto ins Betriebsvermögen zu holen. Das ist unbürokratisch, risikolos und bindet null Kapital.
Die Grenze dieser Lösung ist praktisch, nicht steuerlich: Wenn das Fahrzeug für den Job nicht taugt – der Kombi für den Umzugshelfer, die Limousine fürs Gartengerät – oder wenn die betriebliche Nutzung so dominiert, dass die Pauschale die echten Kosten nicht mehr abbildet. Ab über 50 % betrieblicher Nutzung gehört das Fahrzeug ohnehin ins Betriebsvermögen; dann werden alle Kosten absetzbar, dafür kommt die Privatnutzung als geldwerter Vorteil auf den Tisch. Das rechnet ein Steuerberater in zwanzig Minuten durch.
Stufe 2: Der gebrauchte Transporter
Wenn ein eigenes Arbeitsfahrzeug nötig ist, schlägt der junge Gebrauchte in der Startphase fast immer Neuwagen und Leasing: Den steilsten Wertverlust hat der Vorbesitzer bezahlt, du bist flexibel (verkaufen geht jederzeit), keine Laufzeitbindung, keine Kilometerbegrenzung, keine Rückgabe-Diskussion über Kratzer. Drei bis fünf Jahre alte Handwerker-Transporter mit Scheckheft sind ein funktionierender Markt.
Worauf es beim Nutzfahrzeug ankommt: Vorleben (Autobahn-Kurier oder Kurzstrecken-Stop-and-Go?), Zustand von Kupplung und Ladekante, Rost an den üblichen Stellen, lückenloses Serviceheft. Und kalkuliere ehrlich die Vollkosten – Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen, Rücklage für Reparaturen. Ein Transporter kostet auch dann Geld, wenn er steht. Bei einer Anschaffung dieser Größenordnung lohnt zudem der Blick auf den Steuereffekt – siehe Investitionsabzugsbetrag-Rechner.
Stufe 3: Wann Leasing tatsächlich passt
Leasing hat seinen Platz – nur selten am Anfang. Es passt, wenn der Betrieb läuft, die Auslastung planbar ist und Liquidität wichtiger als Eigentum: feste Raten, kalkulierbare Kosten, immer ein zuverlässiges Fahrzeug, Raten voll als Betriebsausgabe absetzbar. Für etablierte Betriebe mit hoher Laufleistung ist das eine saubere Lösung.
Für Gründer sprechen drei Dinge dagegen: Leasinggeber prüfen Bonität, und junge Selbstständige ohne zwei Jahresabschlüsse zahlen Aufschläge oder werden abgelehnt. Die Laufzeitbindung passt nicht zu einem Geschäft, dessen Entwicklung du noch nicht kennst – wer nach 18 Monaten umsteuern muss, sitzt auf dem Vertrag. Und die Gesamtkosten über die Laufzeit liegen fast immer über dem Gebrauchtkauf. Leasing ist ein Werkzeug für Planbarkeit. Planbarkeit ist genau das, was eine Gründung im ersten Jahr nicht hat.
Was du heute tun solltest
- Starte mit dem vorhandenen Fahrzeug und führe ab heute eine simple Fahrtenliste (Datum, Ziel, Anlass, km).
- Rechne den Bedarf ehrlich: Welche Aufträge scheitern wirklich am Fahrzeug? Erst dann wird investiert.
- Beim Kauf: Vollkostenrechnung aufstellen (Rate/Abschreibung, Versicherung, Steuer, Wartung, Reparatur-Rücklage).
- Leasing-Angebote erst ab dem zweiten, dritten Geschäftsjahr vergleichen – mit Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht mit der Monatsrate.