Die zwei Einkommensgrenzen 2026

Die Familienversicherung kennt zwei Grenzen, und beide gelten pro Monat: 565 € Gesamteinkommen für alle, und 603 €, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt. Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn (2026: 13,90 €) und steigt mit ihm – die allgemeine Grenze ist ein Siebtel der Bezugsgröße der Sozialversicherung.

Der Haken steckt im Wort "Gesamteinkommen": Die Kasse rechnet alles zusammen – Minijob, Mieteinnahmen, Zinsen, Gewinn aus Selbstständigkeit. Wer einen Minijob mit 550 € hat und dazu 100 € Mieteinnahmen, gilt nicht als Minijobber mit Luft nach oben, sondern fällt unter die 565-€-Grenze – und liegt drüber. Zweimal im Jahr darfst du die Grenze überschreiten, etwa durch eine Sonderzahlung. Bei regelmäßiger Überschreitung endet die Mitversicherung.

Selbstständigkeit: Der Punkt, an dem es kippt

Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung aus – unabhängig vom Gewinn. Du kannst im ersten Jahr Verlust machen und fliegst trotzdem raus, wenn die Kasse deine Tätigkeit als hauptberuflich einstuft. Maßstab sind Arbeitszeit und wirtschaftliche Bedeutung: Wer mehr als etwa 20 Stunden pro Woche in sein Geschäft steckt oder daraus sein wesentliches Einkommen zieht, ist hauptberuflich unterwegs.

Nebenberuflich geht dagegen: Wer unter dieser Schwelle bleibt und mit dem Gewinn unter 565 € monatlich, bleibt mitversichert. Aber rechne ehrlich – der Gewinn zählt, nicht das, was du dir auszahlst. Und die Kasse fragt nach: per Einkommensfragebogen, regelmäßig, mit Pflicht zur Vorlage des Steuerbescheids. Wer Änderungen verschweigt, riskiert rückwirkende Beiträge über Jahre. Das wird teuer, weil dann der reguläre Selbstständigen-Beitrag nachberechnet wird.

Was das für deine Gründung bedeutet

Für die Startphase heißt das: Plane den Statuswechsel ein, bevor er dich überrascht. Wer aus der Familienversicherung in die freiwillige Versicherung als Selbstständiger wechselt, zahlt mindestens auf die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 € monatlich Beiträge – rund 280 € im Monat, auch bei null Gewinn. Dieser Posten gehört von Tag eins in deine Kalkulation, nicht erst in die erste Krisensitzung. Deinen konkreten Beitrag rechnest du mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner aus.

Melde den Start deiner Tätigkeit der Kasse aktiv – nicht aus Übereifer, sondern aus Eigenschutz. Eine saubere Einstufung von Anfang an ist billiger als eine Rückabwicklung nach drei Jahren. Und wenn du knapp an der Hauptberuflichkeits-Grenze arbeitest: Dokumentiere deine Wochenstunden. Im Zweifel entscheidet die Kasse nach Aktenlage, und ohne deine Zahlen ist die Aktenlage ihre.

Was du heute tun solltest

  1. Rechne dein monatliches Gesamteinkommen zusammen – alle Quellen, auch Miete und Kapitalerträge. Liegt es regelmäßig über 565 €, kläre deinen Status mit der Kasse.
  2. Wenn du gründest: Schätze ehrlich, ob du über 20 Wochenstunden investierst. Wenn ja, plane rund 280 € Mindestbeitrag pro Monat ein.
  3. Melde die Aufnahme der Selbstständigkeit deiner Krankenkasse schriftlich – bevor sie per Fragebogen fragt.
  4. Heb deine Stundenaufzeichnungen und Gewinnermittlungen auf. Bei einer Statusprüfung zählt, was du belegen kannst.