Wann das Widerrufsrecht greift

Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (Telefon, Mail, Messenger, Website) geschlossen werden. Der Auftrag, den du beim Besichtigungstermin im Wohnzimmer des Kunden vereinbarst: erfasst. Die telefonische Beauftragung: erfasst.

Nicht erfasst sind Geschäfte mit anderen Unternehmern – B2B kennt kein Widerrufsrecht – und Verträge, die der Kunde in deinen Geschäftsräumen schließt, falls du welche hast. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa für dringende Reparaturen, die der Kunde ausdrücklich sofort verlangt.

Die 12-Monats-Falle

Der gefährliche Teil: Belehrst du den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht, beginnt die 14-Tage-Frist gar nicht erst zu laufen – sie verlängert sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Der Kunde kann also Monate nach getaner Arbeit widerrufen.

Und es kommt schlimmer: Hast du vor Fristablauf mit der Arbeit begonnen, ohne dass der Kunde dies ausdrücklich verlangt und die vorgeschriebene Bestätigung abgegeben hat, riskierst du im Widerrufsfall den kompletten Vergütungsanspruch. Umsonst gearbeitet, Material verloren – das ist keine Theorie, das ist gefestigte Rechtsprechung.

So machst du es richtig

Das Schutzpaket besteht aus drei Bausteinen: Erstens die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular – es gibt amtliche Mustertexte, die du übernehmen kannst. Zweitens, wenn der Kunde will, dass du vor Ablauf der 14 Tage anfängst: sein ausdrückliches Verlangen, dokumentiert – ein Satz auf der Auftragsbestätigung mit Unterschrift oder per Mail bestätigt. Drittens der Hinweis, dass er bei vollständiger Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert beziehungsweise bei Teilleistung anteilig zahlen muss.

Das klingt nach Bürokratie, ist aber einmal vorbereitet ein Zettel beziehungsweise ein Textbaustein, der jedem Angebot beiliegt. Zwei Minuten pro Auftrag gegen das Risiko, umsonst zu arbeiten.

Praxis: nicht panisch, aber konsequent

Muss jetzt jeder Heckenschnitt mit Formular besiegelt werden? Bei Kleinaufträgen, die sofort auf Kundenwunsch erledigt werden, ist das Risiko überschaubar – die Reparatur-Ausnahme und der geringe Streitwert relativieren vieles. Aber ab Aufträgen im mittleren dreistelligen Bereich, bei allem mit Vorlauf und bei allem mit Material, gehört die Belehrung zum Standard.

Nebenwirkung, die keiner erwartet: Kunden empfinden die saubere Belehrung nicht als Misstrauen, sondern als Professionalität. Es ist dasselbe Papier, das ihnen jeder seriöse Handwerksbetrieb vorlegt.

Was du heute tun solltest

  1. Amtliche Muster-Widerrufsbelehrung besorgen und auf den eigenen Betrieb anpassen.
  2. Textbaustein für das „ausdrückliche Verlangen vorzeitiger Leistung" in die Auftragsbestätigung aufnehmen.
  3. Bei jedem Verbraucher-Auftrag außerhalb eigener Räume: Belehrung mitgeben oder mitsenden.
  4. Bei Sofort-Aufträgen den Kundenwunsch auf sofortige Ausführung dokumentieren.
  5. B2B-Aufträge erkennen und entspannt bleiben – dort gilt das alles nicht.