Wer fremde Kanäle betreut, übernimmt auch deren rechtliche Risiken – und die werden gern unterschätzt. Drei Bereiche musst du sicher beherrschen, sonst drohen Abmahnungen mit hohen Streitwerten. Der Reihe nach.
1. Werbung kennzeichnen
Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Nach § 5a Abs. 4 UWG (seit Mai 2022) und § 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes muss der kommerzielle Zweck eines Beitrags klar erkennbar sein, sobald eine Gegenleistung im Spiel ist – Geld, Produkte, Provisionen. Der Bundesgerichtshof hat das in mehreren Influencer-Urteilen 2021 und 2022 bestätigt. Praktisch heißt das: bezahlte Kooperationen und Affiliate-Links deutlich als „Werbung" oder „Anzeige" kennzeichnen, direkt am Beitrag, auf Deutsch. Ein reiner Unternehmens-Account, der für eigene Produkte wirbt, braucht das nicht – da ergibt sich der Werbecharakter aus den Umständen.
2. Bild-, Musik- und Textrechte
Du darfst nicht einfach fremde Fotos, Musik oder Texte verwenden. Für jedes Bild, jeden Sound, jeden fremden Text brauchst du die Nutzungsrechte – sonst haftet im Zweifel dein Kunde, und am Ende du. Sind Personen erkennbar, gilt zusätzlich deren Recht am eigenen Bild.
3. Impressum und DSGVO
Gewerbliche Auftritte brauchen ein Impressum, und beim Umgang mit Nutzerdaten – Nachrichten, Gewinnspiele, Kommentare – gilt die DSGVO. Das klingt nach viel, ist aber mit klaren Abläufen beherrschbar. Wichtig ist, dass du diese Pflichten kennst und deine Kunden darauf hinweist – das macht dich vom Poster zum verlässlichen Profi. Wie du rechtssichere Abläufe und Verträge aufsetzt, zeigt der Quick Guide „Selbstständig als Social-Media-Manager".
Quellen
- Werbekennzeichnung: § 5a Abs. 4 UWG (seit Mai 2022) und § 6 DDG verlangen, kommerzielle Inhalte klar erkennbar zu machen; dazu die BGH-Urteile zum Influencer-Marketing (2021/2022) und der Leitfaden der Wettbewerbszentrale. wettbewerbszentrale.de
- Weitere Pflichten: Impressumspflicht und DSGVO beim Umgang mit Nutzerdaten sowie Urheber-/Nutzungsrechte bei Bildern, Musik und Texten. gesetze-im-internet.de
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