Was AGB überhaupt sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du für deine Aufträge verwendest – also nicht für jeden Kunden neu aushandelst. Sie regeln Standard-Themen: Zahlungsfristen, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Stornierung, Datenschutz.

AGB werden Teil des Vertrags, wenn der Kunde sie vor Vertragsabschluss kennt und ihrer Einbeziehung zustimmt. Das passiert in der Praxis meist über einen Link in der Auftragsbestätigung („Es gelten unsere AGB unter …") oder ein Häkchen im Bestellformular.

Pflicht oder nicht?

AGB sind in Deutschland für niemanden gesetzliche Pflicht. Es gibt keinen Paragraphen, der einen Hausmeister oder Coach zwingt, AGB zu haben. Ohne AGB gilt einfach das BGB – das deckt die wichtigsten Themen ab.

Aber: das BGB ist nicht immer in deinem Interesse formuliert. Beispiele:

Wann sie wirklich helfen

AGB lohnen sich, wenn mindestens eine dieser Situationen auf dich zutrifft:

1. Du hast wiederkehrende Aufträge mit ähnlichem Ablauf. Coach mit 6-Wochen-Programmen, Eventplaner mit Hochzeiten, Heilpraktiker mit Behandlungsserien. Lohnt sich, einmal sauber zu regeln.

2. Du hast schon mal Probleme gehabt. Ein Kunde, der vier Wochen zu spät zahlt. Eine Stornierung am Vortag eines reservierten Termins. Ein Folgeauftrag, der nicht zustande kam, obwohl die Vorbereitung schon lief. AGB schaffen für solche Fälle Klarheit, bevor der nächste Streit entsteht.

3. Du arbeitest mit Verbrauchern (B2C). Hier greift das Verbraucherschutzrecht – mit Widerrufsrechten, Belehrungspflichten und strengeren Vorschriften. Ohne AGB läufst du in formale Fehler, die teuer werden können.

Wer hauptsächlich kurze B2B-Aufträge mit guten Stammkunden hat (Solo-Berater, Foto-Auftrag, einmaliger Hausmeister-Einsatz für eine Firma), kommt oft ohne AGB aus – die Vertragsbasis ist schlicht und beide Seiten zufrieden.

Was reingehört

Eine vernünftige AGB für Solo-Selbstständige hat 7–9 Abschnitte:

  1. Geltungsbereich. Wer du bist, was du anbietest, für wen die AGB gelten.
  2. Vertragsschluss. Wann ein Vertrag zustande kommt (Auftragsbestätigung per E-Mail, Unterschrift, Online-Häkchen).
  3. Leistungen. Was genau du leistest – und was nicht.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen. Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage), Verzugszinsen, Mahngebühren.
  5. Stornierung und Rücktritt. Wann der Kunde kostenlos stornieren kann, ab wann Gebühren anfallen.
  6. Haftung. Einschränkungen, soweit gesetzlich zulässig.
  7. Datenschutz. Verweis auf deine Datenschutzerklärung.
  8. Schlussbestimmungen. Anwendbares Recht (deutsches), Gerichtsstand, salvatorische Klausel.
  9. Bei B2C-Geschäft: Widerrufsbelehrung als separater Anhang.

Wie du sie erstellst

Drei Wege, sortiert nach Aufwand und Sicherheit:

1. AGB-Generator (kostenlos). Anbieter wie e-Recht24, IT-Recht Kanzlei, eRecht24 bieten kostenlose oder günstige Generatoren. Aufwand: 20–40 Minuten. Sicherheit: für Standardfälle ausreichend.

2. Anwalt (einmalig). Erstellung individueller AGB für deinen Beruf. Kosten: 300–800 Euro einmalig. Sicherheit: hoch. Lohnt sich, wenn dein Beruf Besonderheiten hat (Heilpraktiker, Coach mit Heil-Versprechen, Eventplaner mit großen Vorleistungen).

3. AGB von Konkurrenz kopieren. Mach das nicht. Erstens Urheberrechtsverletzung, zweitens passen sie selten zu deinem Beruf, drittens enthalten sie oft Klauseln, die für dich nachteilig sind.

Realität: Für 80 Prozent der NEUSTART-Berufe reicht ein Standard-Generator. Erst wenn dein Geschäftsmodell Eigenheiten hat – etwa wenn du Heilversprechen machst oder mit großen Geldsummen vorab in Vorleistung gehst – wird der Anwalt nötig.

Drei häufige Mythen

Mythos 1: „AGB schützen mich vor allem." Falsch. AGB-Klauseln, die zu deinem Vorteil zu krass sind, sind nach § 307 BGB unwirksam. „Haftung ausgeschlossen, auch bei Vorsatz" hält vor keinem Gericht. AGB schaffen Ordnung, ersetzen aber keine Sorgfalt.

Mythos 2: „Wenn der Kunde unterschreibt, gilt alles." Falsch. Unwirksame Klauseln bleiben unwirksam, auch wenn der Kunde sie akzeptiert hat. Im Streitfall fallen sie raus, der Rest gilt weiter.

Mythos 3: „AGB schicke ich erst mit der Rechnung mit." Zu spät. AGB müssen vor Vertragsschluss bekannt sein. Wer sie erst mit der Schlussrechnung anhängt, hat sie nicht in den Vertrag einbezogen – sie gelten dann nicht.

Was du heute tun solltest

  1. Frage dich ehrlich: gehörst du zu den drei Gruppen, für die AGB sinnvoll sind?
  2. Falls ja: bei einem der seriösen Generatoren ein erstes Set erstellen. 40 Minuten.
  3. AGB auf die Website stellen oder als PDF im E-Mail-Footer verlinken.
  4. In jeder Auftragsbestätigung: „Es gelten unsere AGB unter [Link]." Damit sind sie wirksam einbezogen.

AGB sind kein Allheilmittel, aber ein nützliches Werkzeug für klare Verhältnisse. Wer sie früh aufsetzt, erspart sich später viele unnötige Diskussionen mit Kunden.