Die Bemessungsgrundlage: Dein Gewinn, gedeckelt in beide Richtungen
Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen Beiträge auf ihren Gewinn – nicht auf den Umsatz, nicht auf Entnahmen. Dabei gelten zwei Leitplanken: Die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 € monatlich (2026) – weniger geht nicht, selbst wenn dein Gewinn darunter liegt – und die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich, oberhalb derer kein zusätzlicher Beitrag mehr anfällt.
Darauf rechnet die Kasse: 14,6 % allgemeiner Satz (mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche) oder 14,0 % ermäßigt (ohne), plus Zusatzbeitrag der Kasse (Durchschnitt 2,9 %), plus Pflegeversicherung mit 3,6 % – Kinderlose ab 23 zahlen 4,2 %. Macht beim Mindesteinkommen rund 280 € monatlich, am oberen Deckel etwa 1.260 € für KV und PV zusammen. Deine Zahlen dazwischen liefert der Krankenkassen-Beitragsrechner.
Vorläufig heißt: Die Abrechnung kommt noch
Seit 2018 setzen die Kassen Beiträge für Selbstständige vorläufig fest – auf Basis deines letzten Einkommensteuerbescheids oder deiner Schätzung. Die endgültige Festsetzung folgt, sobald der Steuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt. Lag dein tatsächlicher Gewinn höher, kommt eine Nachzahlung; lag er niedriger, gibt es Geld zurück.
Das System ist fair, hat aber eine Tücke: Wer in einem guten Jahr nicht zurücklegt, bekommt die Nachzahlung in einem möglicherweise schlechteren Jahr präsentiert. Und wer den Steuerbescheid nicht einreicht, wird irgendwann auf den Höchstbeitrag eingestuft – die teuerste Form der Bequemlichkeit, die die GKV zu bieten hat.
Drei Dinge, die du im Bescheid kontrollierst
Erstens die Bemessungsgrundlage: Passt das zugrunde gelegte Einkommen zu deiner aktuellen Lage? Bei deutlich gesunkenem Gewinn (über 25 % Abweichung) kannst du eine Anpassung der vorläufigen Beiträge beantragen – mit Nachweisen wie einer aktuellen BWA oder Gewinnermittlung. Zweitens der Beitragssatz: Zahlst du 14,6 % für einen Krankengeldanspruch, den du gar nicht eingeplant hast – oder umgekehrt 14,0 % ohne Absicherung, obwohl ein langer Ausfall dich ruinieren würde?
Drittens die Fristen: Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Danach ist er bestandskräftig – auch wenn die Kasse von einem Einkommen ausgeht, das du seit zwei Jahren nicht mehr erreichst. Den Bescheid lesen dauert zehn Minuten. Ihn zwei Jahre zu ignorieren, kostet vierstellige Beträge.
Was du heute tun solltest
- Hol den letzten Beitragsbescheid raus und prüfe das zugrunde gelegte Einkommen gegen deinen aktuellen Gewinn.
- Bei deutlich gesunkenem Gewinn: Beantrage die Anpassung der vorläufigen Beiträge, mit BWA oder Gewinnermittlung als Beleg.
- Kläre bewusst die Krankengeld-Frage: 14,0 % ohne oder 14,6 % mit Anspruch ab der 7. Woche – das ist eine Entscheidung, kein Zufall.
- Reiche jeden neuen Einkommensteuerbescheid zügig ein – sonst droht die Höchsteinstufung.