Anmelden musst du immer – versichern nicht immer
Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden – auch der Ein-Mann-Betrieb ohne einen einzigen Angestellten. Welche BG zuständig ist, richtet sich nach der Branche: BGW für Pflege und Betreuung, BG BAU fürs Baugewerbe, BGHM für Metall, VBG für viele Dienstleister. Die Anmeldung ist kostenlos und online erledigt.
Davon getrennt ist die Frage, ob du selbst unfallversichert sein musst. Für Unternehmer ohne Personal ist die eigene Versicherung bei den meisten BGen freiwillig – einige Branchen kennen aber Pflichtversicherung per Satzung oder Gesetz, etwa Teile des Baugewerbes, Friseure oder die Gesundheits- und Pflegeberufe. Sobald du den ersten Mitarbeiter oder Minijobber beschäftigst, ist dessen Versicherung in jedem Fall Pflicht und läuft über deine Beiträge.
Was die BG kann, was die Krankenkasse nicht kann
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten – und zwar deutlich besser als die Krankenkasse: Verletztengeld in Höhe von rund 80 % des Einkommens statt 70 % Krankengeld, spezialisierte Reha mit dem Ziel der Wiederherstellung der Arbeitskraft, und im Ernstfall eine lebenslange Rente bei dauerhafter Erwerbsminderung durch den Unfall.
Für körperlich arbeitende Selbstständige – Hausmeister, Umzugshelfer, Gartenservice, Fensterputzer – ist die freiwillige Unternehmerversicherung deshalb eine nüchterne Überlegung wert: Die Beiträge richten sich nach Gefahrklasse und gewählter Versicherungssumme und liegen für kleine Betriebe oft im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Wer den ganzen Tag auf Leitern steht, versichert damit genau das Risiko, das ihn am wahrscheinlichsten trifft.
Was passiert, wenn du es verschläfst
Die BGen finden dich – über Gewerbeamt-Meldungen, Handelsregister oder schlicht Branchenabgleiche. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld und Beitragsnachforderungen für bis zu vier zurückliegende Jahre, sobald Beschäftigte im Spiel waren. Richtig teuer wird der unversicherte Arbeitsunfall eines nicht gemeldeten Mitarbeiters: Die BG leistet zwar dem Verletzten gegenüber, holt sich die Kosten aber beim Unternehmer zurück.
Die Anmeldung selbst tut dagegen nicht weh: Ohne Personal und ohne Pflichtversicherung zahlst du bei vielen BGen gar nichts oder nur einen kleinen Grundbeitrag. Es gibt wenige Pflichten im Gründerleben, bei denen das Verhältnis von Aufwand zu vermiedenem Risiko so günstig ist wie hier.
Was du heute tun solltest
- Finde deine zuständige BG heraus (Suche: "Berufsgenossenschaft" plus deine Branche) und melde dein Unternehmen an – Frist: eine Woche nach Gründung.
- Kläre schriftlich, ob für deine Branche eine Pflichtversicherung für Unternehmer gilt.
- Arbeitest du körperlich: Hol dir ein Angebot für die freiwillige Unternehmerversicherung und vergleiche es mit deinem privaten Unfallschutz.
- Beim ersten Mitarbeiter oder Minijobber: Meldung an die BG gehört in dieselbe Woche wie die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.