Die 70-Prozent-Regel

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar – die restlichen 30 Prozent gelten als private Haushaltsersparnis und bleiben bei dir hängen. Die Vorsteuer hingegen darfst du (bei Regelbesteuerung) zu 100 Prozent ziehen, sofern der Beleg stimmt.

Geschäftlich veranlasst heißt: Es gibt einen konkreten betrieblichen Anlass – Auftragsbesprechung, Vertragsanbahnung, Projektabschluss. „Kontaktpflege" ist als Anlass dünn; je konkreter die Angabe, desto stabiler der Abzug.

Was auf den Beleg muss

Der Bewirtungsbeleg ist mehr als der Kassenbon. Pflichtangaben: Ort und Datum (stehen auf dem Bon), Teilnehmer mit Namen – inklusive dir selbst –, der konkrete Anlass, die Höhe der Aufwendungen und deine Unterschrift. Ab 250 € muss die Rechnung zudem auf deinen Namen ausgestellt sein und die einzelnen Speisen ausweisen; ein Pauschalbon „Speisen und Getränke" reicht dann nicht.

Die Angaben gehören zeitnah auf den Beleg, nicht im April rekonstruiert. Die meisten Restaurants drucken die Bewirtungsfelder auf die Rückseite – zwei Minuten am Tisch, und die Sache ist erledigt.

Wo die Grenzen verlaufen

Nicht jede Einladung ist Bewirtung im Steuersinn. Die Geburtstagsfeier mit Kunden unter den Gästen: privat, null Abzug – persönliche Anlässe schlagen betriebliche Mitveranlassung. Das Trinkgeld zählt zur Bewirtung, sollte aber auf dem Beleg vermerkt und quittiert sein.

Unangemessen hohe Kosten kippen den Abzug ebenfalls: Das Drei-Sterne-Menü zur Besprechung eines 500-€-Auftrags lädt zur Diskussion ein. Eine harte Grenze gibt es nicht, aber das Verhältnis von Anlass und Aufwand sollte erklärbar bleiben.

Die Praxis-Routine

Mach es dir zur Gewohnheit: Beleg nehmen, Rückseite ausfüllen, Foto, Ablage – noch im Restaurant oder direkt danach. Im Buchhaltungsprogramm als Bewirtung kategorisieren, damit die 70/30-Aufteilung automatisch läuft.

Und der ehrliche Rat zum Schluss: Bewirtung ist ein legitimes Werkzeug der Kundenpflege, kein Steuersparmodell. Wer jeden zweiten Restaurantbesuch als geschäftlich deklariert, fällt bei der ersten Prüfung auf – und dann werden rückwirkend alle Belege unbequem genau angesehen.

Was du heute tun solltest

  1. Beim nächsten Geschäftsessen die Beleg-Rückseite direkt am Tisch ausfüllen.
  2. Teilnehmer, Anlass, Unterschrift – die drei Pflichtfelder als Eselsbrücke merken.
  3. Ab 250 € die Rechnung auf den Firmennamen ausstellen lassen, mit Einzelpositionen.
  4. In der Buchhaltung eine eigene Kategorie Bewirtung anlegen (70/30 automatisch).
  5. Trinkgeld auf dem Beleg vermerken und mitquittieren lassen.