Die 800-Euro-Regel

Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgabe abziehen – statt sie über die übliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Der Akkuschrauber für 250 €, das Smartphone für 600 €, der Bürostuhl für 400 €: alles sofort weg vom Gewinn.

„Selbstständig nutzbar" ist die zweite Bedingung: Das Gut muss für sich allein funktionieren. Ein Monitor ohne Rechner ist nicht selbstständig nutzbar und fällt deshalb klassisch nicht unter die GWG-Regel – der Klassiker unter den Prüfungsfunden.

Die Brutto-Netto-Falle

Die 800 € sind ein Nettobetrag – und zwar auch für Kleinunternehmer, die gar keine Vorsteuer ziehen können. Brutto entspricht das 952 € bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Wer im Laden auf das Preisschild mit 890 € brutto schaut, liegt netto bei rund 748 € – und damit sicher unter der Grenze.

Der häufigste Fehler läuft andersherum: 800 € brutto als Grenze verstehen und ein Gerät für 920 € brutto (netto 773 €) unnötig über Jahre abschreiben. Das kostet kein Geld, aber Liquidität und Nerven.

Und was über der Grenze liegt

Teurere Anschaffungen werden über die amtliche Nutzungsdauer abgeschrieben – der Transporter über mehrere Jahre, die Maschine ebenso. Das heißt: Vom 9.000-€-Fahrzeug landet im Kaufjahr nur ein Bruchteil als Ausgabe in der EÜR, der Rest verteilt sich.

Genau hier kommt der Investitionsabzugsbetrag ins Spiel: Für geplante größere Anschaffungen kannst du 50 Prozent schon vorab gewinnmindernd ansetzen – den Effekt für deine Zahlen rechnest du mit dem Investitionsabzugsbetrag-Rechner durch. GWG-Regel für das Kleine, IAB für das Große – zusammen ergibt das eine brauchbare Investitions-Steuerstrategie auch ohne Konzernabteilung.

Praktisch gedacht: Timing und Doku

Gegen Jahresende lohnt der Blick auf die Werkzeugliste: Steht ohnehin eine Anschaffung unter 800 € netto an und war das Jahr gut, zieh den Kauf in den Dezember – die Ausgabe drückt noch den laufenden Gewinn. Steuern sparst du dadurch nicht dauerhaft, aber du verschiebst sie dahin, wo sie weniger wehtut.

Dokumentation: GWG gehören mit Anschaffungsdatum und Betrag in ein laufendes Verzeichnis. Die meisten Buchhaltungsprogramme führen das automatisch – Hauptsache, es existiert, wenn jemand fragt.

Was du heute tun solltest

  1. Die 800-€-netto-Grenze verinnerlichen: Preisschild brutto durch 1,19 teilen.
  2. Anstehende Kleinanschaffungen vor Jahresende prüfen – gutes Jahr, Kauf vorziehen.
  3. Beim Kombikauf (Monitor + Rechner) die Selbstständig-nutzbar-Regel bedenken.
  4. GWG-Verzeichnis in der Buchhaltungssoftware aktivieren oder als simple Liste führen.
  5. Für Anschaffungen deutlich über der Grenze den Investitionsabzugsbetrag prüfen.