Die zwei Stufen in der gesetzlichen Kasse
Freiwillig versicherte Selbstständige wählen zwischen dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % – ohne jeden Krankengeldanspruch – und dem allgemeinen Satz von 14,6 %, der ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld auslöst: rund 70 % des beitragspflichtigen Einkommens, gedeckelt. Die 0,6 Punkte Differenz kosten bei 3.000 € Einkommen 18 € im Monat – dafür gibt es ab Woche sieben rund 2.100 € monatlich. Als reine Risikoabsicherung ist das fast geschenkt. Beide Varianten rechnest du im Krankenkassen-Beitragsrechner durch.
Der Haken sitzt vorn: Die ersten sechs Wochen bleiben in beiden Varianten unbezahlt. Genau die Lücke, in die die meisten realen Ausfälle fallen – der Bandscheibenvorfall, die OP mit Reha, der komplizierte Bruch. Wer nur den allgemeinen Satz wählt, hat das Langzeitrisiko abgedeckt, aber nicht den Normalfall.
Wahltarife: Die Lücke ab Tag 15 oder 22 schließen
Dafür bieten die Kassen Wahltarife an, die Krankengeld früher zahlen – je nach Kasse ab dem 15., 22. oder 29. Tag, gegen Zusatzprämie nach Alter und gewünschter Höhe. Damit lässt sich die Sechs-Wochen-Lücke auf zwei bis drei Wochen verkürzen, die ein ordentliches Liquiditätspolster überbrücken kann.
Zwei Eigenheiten musst du kennen: Wahltarife binden dich in der Regel drei Jahre an die Kasse – ein Wechsel zur günstigeren Konkurrenz ist solange blockiert, das gehört in die Gesamtrechnung. Und das Krankengeld bemisst sich am gemeldeten beitragspflichtigen Einkommen: Wer sich aus Beitragsspargründen künstlich niedrig einstuft, bekommt im Krankheitsfall entsprechend wenig. Die Ersparnis von heute ist die Lücke von morgen.
Die private Alternative: Krankentagegeld
Statt oder ergänzend zum Kassen-Modell gibt es die private Krankentagegeldversicherung: Du wählst Tagessatz und Karenzzeit frei (etwa 100 € ab dem 15. Tag), der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Beruf. Vorteile: flexibel, unabhängig von der Kassenbindung, oft auch für körperliche Berufe gut kalkulierbar. Nachteil: Gesundheitsprüfung – wer wartet, bis die Akte gefüllt ist, zahlt mehr oder bekommt Ausschlüsse.
Die nüchterne Empfehlung für die meisten: allgemeiner Beitragssatz als Basis (das Langzeitrisiko ist das existenzielle), dazu Wahltarif oder privates Tagegeld ab Tag 15 bis 22, und ein Liquiditätspuffer von mindestens einem Monatsbedarf für den Rest. Drei Bausteine, jeder einzeln bezahlbar – zusammen der Unterschied zwischen "ärgerlicher Ausfall" und "Geschäftsaufgabe wegen Blinddarm".
Was du heute tun solltest
- Prüfe in deinem Beitragsbescheid, ob du 14,0 oder 14,6 % zahlst – und ob das eine bewusste Entscheidung war.
- Rechne aus, wie viele Wochen Ausfall dein Konto heute überbrückt. Das ist deine maximal vertretbare Karenzzeit.
- Hol zwei Angebote ein: Wahltarif deiner Kasse ab Tag 15/22 und privates Krankentagegeld – vergleiche Preis und Bindung.
- Stufe dein beitragspflichtiges Einkommen realistisch ein: Es bestimmt die Höhe deines Krankengelds.