Die finanzielle Realität
Drei Fakten, die beim Sprung in die Selbstständigkeit oft übersehen werden:
- Keine Lohnfortzahlung. Wer als Angestellter krank wird, bekommt 6 Wochen lang das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Als Selbstständiger: 0.
- Kein Krankengeld in der GKV (Standardtarif). Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Basistarif nicht krankengeldberechtigt. Wer Krankengeld will, muss einen Wahltarif abschließen (Mehrkosten ca. 0,6 Prozent des Einkommens, Anspruch ab Tag 43).
- Aufträge verschieben sich nicht von selbst. Wer Termine absagt, riskiert Kunden – manche warten, andere gehen zur Konkurrenz.
Konkret: Wer als Coach 3.500 Euro im Monat verdient und 2 Wochen krank wird, verliert rund 1.700 Euro. Die laufenden Kosten gehen weiter – Krankenkasse, Versicherungen, Miete des Studios.
Schicht 1: Liquiditätsreserve
Die erste und billigste Absicherung: ein Sparkonto mit mindestens 3 Monaten Lebenshaltungskosten als Notgroschen. Nicht 3 Monate Umsatz, sondern 3 Monate Ausgaben – inklusive Geschäftskosten, die weiterlaufen.
Wer eine 50-Prozent-Wahrscheinlichkeit hat, im Jahr 5 Tage krank zu sein, fängt das mit 1.500 Euro Reserve auf. Wer mit 14 Tagen rechnet (z. B. nach Operationen oder schwerer Erkältung): 3.500 Euro.
Liquiditätsreserve ist die erste Maßnahme, weil sie nichts kostet außer Verzicht. Erst wenn die steht, lohnen sich die Schichten 2 und 3.
Schicht 2: Krankentagegeld
Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab einem definierten Tag (typisch Tag 15, 22, 29, 43) einen fest vereinbarten Tagessatz – egal wie lange die Krankheit dauert.
Beispielrechnung: 80 Euro Tagessatz ab Tag 22, Krankheit dauert 4 Wochen (28 Tage). Auszahlung: (28-21) × 80 = 560 Euro.
Kosten variieren stark mit Alter, Tagessatz und Beginnzeitpunkt. Ein Solo-Selbstständiger mit 35 Jahren zahlt für 100 Euro Tagessatz ab Tag 22 rund 25–45 Euro im Monat.
Lohnt sich besonders, wenn deine Tätigkeit körperlich ist (Hausmeister, Reinigung, Therapeut), oder wenn dein Stundensatz so hoch ist, dass eine Woche Ausfall mehr kostet als 12 Monate Beiträge.
Schicht 3: Notfallplan für Aufträge
Geld allein hilft nicht, wenn Aufträge zerbrechen. Drei vorbereitete Maßnahmen:
1. Vertretung. Ein Kollege im gleichen Fach, mit dem du eine gegenseitige Vereinbarung hast: „Wenn ich krank werde, übernimmst du meine 1–2 wichtigsten Termine zum vereinbarten Honorar." Funktioniert besonders gut bei Hausmeister, Reinigung, Coaching, Trainer-Aufträgen.
2. Standard-Mitteilung an Kunden. Eine fertige E-Mail-Vorlage, die du kurz anpasst und versendest: „Liebe/r Frau/Herr X, ich bin krankheitsbedingt für die nächsten X Tage nicht erreichbar. Ich melde mich, sobald ich wieder kann. Dringende Anliegen leitet [Name] für mich weiter."
3. Nicht über Heldenmut hinwegfegen. Wer mit 39 Grad Fieber Kundenmails schreibt, macht Fehler, die hinterher teuer kommen. Lieber 3 Tage konsequent ausfallen als 7 Tage halbtätig krank arbeiten.
Was tun, wenn es dich erwischt
- Tag 1: Termine der Woche absagen. Kunden informieren mit Standard-Mail. Nicht versuchen, „nebenher noch was zu erledigen".
- Tag 2-3: Sich auskurieren. Schreibtisch geschlossen lassen.
- Tag 4+: Wenn länger als 7 Tage: Krankschreibung beim Arzt holen (auch ohne Anspruch auf Krankengeld – wichtig für eventuelle Versicherungsansprüche).
- Wiederaufnahme: Erst halbtags, dann ganztags. Wer direkt voll einsteigt, fällt oft nach 2 Wochen wieder aus.
Was du heute tun solltest
- Liquiditätsreserve prüfen: hast du 3 Monate Ausgaben auf einem Sparkonto? Falls nein: ab heute einen festen Betrag monatlich überweisen.
- Krankentagegeld-Angebot einholen: 2–3 Versicherer (z.B. AXA, Hanse Merkur, DKV) vergleichen, falls Schicht 1 schon steht.
- Einen Kollegen ansprechen wegen gegenseitiger Notfall-Vertretung.
- Eine Standard-Krankheits-Mail fertig in den Entwürfen ablegen.
Krankheit als Selbstständiger ist nicht das Ende. Aber sie ist teurer und komplizierter als im Angestelltenverhältnis. Wer die drei Schichten aufgebaut hat, geht damit gelassen um – auch dann, wenn es zwei Wochen wird.