Umsatzsteuer: der 10. ist heilig

Regelbesteuerte geben die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab – je nach Zahllast monatlich oder quartalsweise, fällig jeweils am 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat; die beantragt man einmal und hat dauerhaft Luft.

Wer zu spät abgibt, kassiert einen Verspätungszuschlag; wer zu spät zahlt, einen Säumniszuschlag von einem Prozent pro angefangenem Monat. Das klingt klein, läppert sich aber – und markiert dich beim Amt als Wackelkandidat. Kleinunternehmer sind hier fein raus: keine Voranmeldungen.

Einkommensteuer: Erklärung und Vorauszahlungen

Die Steuererklärung für ein Jahr ist regulär bis Ende Juli des Folgejahres fällig; mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich. Verspätung kostet mindestens 25 € je angefangenem Monat – automatisch, ohne Ermessen, wenn du zu spät dran bist.

Dazu kommen die Vorauszahlungen: jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Amt setzt sie nach deinem letzten Bescheid fest. Läuft das Jahr schlechter als das letzte, kannst du eine Herabsetzung beantragen – ein formloser Antrag mit kurzer Begründung genügt oft und schont die Liquidität sofort.

Gewerbesteuer und der Rest

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen laufen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – festgesetzt von der Gemeinde. Für die meisten Gründer unterhalb des Freibetrags von 24.500 € Gewinn: null Euro, kein Handlungsbedarf.

Nicht vergessen: Die Krankenkasse rechnet nach jedem Steuerbescheid endgültig ab – kein offizieller Steuertermin, aber die häufigste unerwartete Nachzahlung im Jahr. Wer den Bescheid bekommt, sollte die Kassen-Nachricht gleich miteinplanen.

Das Ein-Stunden-System gegen alle Fristen

Du brauchst keinen Fristenkalender vom Steuerberater. Du brauchst eine Stunde: alle Termine des Jahres einmal in den Handy-Kalender, jeweils mit Erinnerung eine Woche vorher. Voranmeldungen als Serientermin, Vorauszahlungen als vier Einzeltermine, die Erklärungsfrist im Juli.

Wer zusätzlich dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Vorauszahlungen erteilt, kann den Säumniszuschlag strukturell nicht mehr kassieren – das Geld geht pünktlich ab, solange das Konto gedeckt ist. Genau dafür ist die Steuerrücklage da – wie hoch deine sein sollte, zeigt dir der Steuerrücklagen-Rechner.

Was du heute tun solltest

  1. Alle Steuertermine des laufenden Jahres jetzt in den Kalender eintragen, mit Vorwarnung.
  2. Dauerfristverlängerung für die USt-Voranmeldung beantragen, wenn du regelbesteuert bist.
  3. Einzugsermächtigung für Vorauszahlungen erteilen – ein Formular, nie wieder Säumniszuschlag.
  4. Bei schlechtem Jahresverlauf: Herabsetzung der Vorauszahlungen formlos beantragen.
  5. Nach jedem Steuerbescheid sofort die Krankenkassen-Nachberechnung einkalkulieren.