Die Frage kommt immer zuerst, und das zu Recht. Die ehrliche Antwort: Der Stundensatz ist nicht das Problem – die Auslastung ist es.

Was du pro Stunde berechnen kannst

Als Solo-Reinigungskraft liegen die Sätze, die du dem Kunden berechnest, grob bei 25 bis 40 Euro pro Stunde – je nach Region, Art der Reinigung und Kundschaft. Gewerbe zahlt anders als Privat, Grund- und Spezialreinigung mehr als laufende Unterhaltsreinigung. Verwechsle diesen Satz nicht mit deinem Lohn: Davon gehen noch Material, Fahrt, Versicherung, Steuern und Krankenversicherung ab.

Warum die Auslastung entscheidet

Rechne nüchtern. 35 Euro die Stunde sind schön, bringen aber wenig, wenn du nur 15 abrechenbare Stunden pro Woche zusammenbekommst. Fahrzeiten zwischen den Objekten zahlt dir niemand. Wer clever plant – Aufträge bündeln, kurze Wege, feste Touren – verdient mit demselben Stundensatz deutlich mehr als jemand, der quer durch die Stadt fährt.

Den Satz, den du brauchst, um wirklich auf deinen Lohn zu kommen, rechnest du mit dem Stundensatz-Rechner aus – inklusive der Posten, die viele vergessen.

Was am Ende übrig bleibt

Die unangenehme Wahrheit: Am Anfang wenig. Die ersten Monate gehen für Aufbau und leere Fahrten drauf. Wer durchhält, eine feste Kundschaft aufbaut und die Touren straff hält, kommt auf ein solides Einkommen – nach oben offen, wenn du irgendwann jemanden mitnimmst. Aber der Reihe nach: erst die eigene Auslastung, dann ans Wachsen denken.

Worauf du von Anfang an achtest

Was der Einstieg kostet, steht im Beitrag Was kostet der Start in den Reinigungsservice?. Den Gesamtfahrplan liefert der Quick Guide Reinigungsservice.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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