Hier stolpern die meisten: Sie melden brav ein Gewerbe an und hören erst später, dass die Gebäudereinigung eigentlich ein Handwerk ist. Beides stimmt – und beides musst du erledigen. Räumen wir es auf.

Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk

Die Gebäudereinigung steht in der Anlage B1 der Handwerksordnung. Das heißt: Sie ist ein Handwerk, aber ein zulassungsfreies. Du brauchst keinen Meisterbrief, um sie auszuüben – wohl aber eine Eintragung in die Handwerksrolle bei deiner Handwerkskammer. Das ist Formsache, kein Examen.

Zwei Wege zur selben Tätigkeit

In der Praxis hängt es vom Umfang ab:

Wo genau die Grenze in deinem Fall liegt, sagt dir verbindlich deine Handwerkskammer oder das Gewerbeamt. Ein kurzer Anruf vorab spart dir später Ärger – frag konkret nach der Gebäudereinigung und deinem geplanten Umfang. handwerkskammer.de

Was du in jedem Fall machst

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt – das bleibt, auch beim Handwerk.
  2. Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, sofern Gebäudereinigung.
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER beim Finanzamt.
  4. Berufsgenossenschaft: Die Reinigung fällt unter die BG BAU – Anmeldung nicht vergessen. bg-bau.de

Klingt nach viel, ist an zwei, drei Tagen erledigt. Wie es danach weitergeht – Kleinunternehmer, Versicherung, Konto – steht im Gründungs-Leitfaden. Den Gesamtüberblick zum Start gibt der Quick Guide Reinigungsservice.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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