Hier stolpern die meisten: Sie melden brav ein Gewerbe an und hören erst später, dass die Gebäudereinigung eigentlich ein Handwerk ist. Beides stimmt – und beides musst du erledigen. Räumen wir es auf.
Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk
Die Gebäudereinigung steht in der Anlage B1 der Handwerksordnung. Das heißt: Sie ist ein Handwerk, aber ein zulassungsfreies. Du brauchst keinen Meisterbrief, um sie auszuüben – wohl aber eine Eintragung in die Handwerksrolle bei deiner Handwerkskammer. Das ist Formsache, kein Examen.
Zwei Wege zur selben Tätigkeit
In der Praxis hängt es vom Umfang ab:
- Gebäudereinigung als Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer – ohne Meister, da zulassungsfrei.
- Einfache Tätigkeiten in geringem Umfang (etwa reine Unterhaltsreinigung) können je nach Auslegung als einfaches Gewerbe gelten.
Wo genau die Grenze in deinem Fall liegt, sagt dir verbindlich deine Handwerkskammer oder das Gewerbeamt. Ein kurzer Anruf vorab spart dir später Ärger – frag konkret nach der Gebäudereinigung und deinem geplanten Umfang. handwerkskammer.de
Was du in jedem Fall machst
- Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt – das bleibt, auch beim Handwerk.
- Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer, sofern Gebäudereinigung.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER beim Finanzamt.
- Berufsgenossenschaft: Die Reinigung fällt unter die BG BAU – Anmeldung nicht vergessen. bg-bau.de
Klingt nach viel, ist an zwei, drei Tagen erledigt. Wie es danach weitergeht – Kleinunternehmer, Versicherung, Konto – steht im Gründungs-Leitfaden. Den Gesamtüberblick zum Start gibt der Quick Guide Reinigungsservice.