Begriffe der Selbstständigkeit

Kleinunternehmerregelung, Vorsteuer, IAB, Scheinselbstständigkeit – die Sprache der Selbstständigkeit klingt komplizierter, als die Sache ist. Hier steht kurz und ohne Behördendeutsch, was die Begriffe bedeuten und worauf es in der Praxis ankommt.

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Steuern

Abschreibung (AfA)
Verteilung der Anschaffungskosten größerer Anschaffungen über die Jahre der Nutzung.
Betriebsausgaben
Alle Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind – und damit den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Betriebsprüfung
Die vertiefte Kontrolle des Finanzamts – bei kleinen Betrieben selten, aber nie ausgeschlossen.
Einkommensteuer
Die Steuer auf deinen Gewinn – bei Selbstständigen ohne Lohnsteuerabzug, dafür mit Vorauszahlungen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige: Einnahmen minus Ausgaben, fertig.
Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regelung
Zwei Wege, die private Nutzung eines Betriebsfahrzeugs zu versteuern – mit erheblichem Unterschied im Ergebnis.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Anschaffungen bis 800 Euro netto, die sofort voll als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen.
Gewerbesteuer
Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag – mit einem Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Steuervorteil für geplante Anschaffungen: Bis zu 50 Prozent der Kosten schon vor dem Kauf abziehen.
Ist-Versteuerung
Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – nicht schon bei Rechnungsstellung.
Kleinunternehmerregelung
Wer unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine Voranmeldung abgeben.
Steuernummer
Die vom Finanzamt vergebene Nummer für deine unternehmerische Tätigkeit – Pflichtangabe auf jeder Rechnung.
Umsatzsteuer
Die Steuer auf deine Verkäufe, die du für das Finanzamt einsammelst und weiterleitest.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Die EU-weite Kennung für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – beginnt in Deutschland mit DE.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die regelmäßige Meldung an das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und als Vorsteuer gezahlt hast.
Vorsteuer
Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlst und vom Finanzamt zurückholen kannst.

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