Beim Fotografen liegt das Geld nicht in der Bürokratie, sondern in der Ausrüstung – und genau dort wird der häufigste Anfängerfehler gemacht. Schauen wir ehrlich auf beide Seiten.

Die formalen Kosten: gering

Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO kostet je nach Kommune nur etwa 20 bis 60 Euro. Dazu kommt der jährliche Beitrag zur Handwerkskammer für das zulassungsfreie Handwerk. Einen Meister oder eine Prüfung musst du nicht bezahlen. Behördlich ist der Start also billig.

Die Ausrüstungs-Falle

Hier liegt die eigentliche Gefahr: Viele kaufen vor dem ersten Auftrag die teuerste Kamera, drei Objektive, Studioblitze und einen Hochleistungsrechner – und stehen mit 10.000 Euro Schulden da, bevor ein Kunde gezahlt hat. Mein Rat aus der Praxis: Kauf, was der nächste bezahlte Auftrag verlangt, nicht was die Werbung verspricht. Eine solide Kamera, ein, zwei gute Objektive für deine Nische, vernünftiges Licht und ein Rechner mit Bearbeitungssoftware reichen für den Anfang. Aufrüsten kannst du, wenn die Aufträge es tragen.

Was du nicht vergessen darfst

Zwei Posten, an denen du nicht sparst: eine Versicherung für die teure Technik und eine Berufshaftpflicht, und ein kleines Polster für die Anlaufzeit, bis regelmäßige Aufträge laufen. Weil die Honorare pro Auftrag ordentlich sind, trägt sich das Geschäft mit der richtigen Nische schneller als gedacht – aber nur, wenn du dich nicht vorher mit Equipment übernimmst. Den vollständigen, nüchternen Kostenplan findest du im Quick Guide „Selbstständig als Fotograf".

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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