Die Fotografie eignet sich gut für den nebenberuflichen Start: Viele Aufträge fallen ohnehin abends, am Wochenende oder saisonal an, und du kannst klein anfangen, ohne deine Sicherheit aufzugeben. Der vernünftigste Weg, wenn du noch fest angestellt bist.

Was du anmelden musst

Auch nebenberuflich gilt: Sobald du gewerbsmäßig fotografierst, brauchst du die Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) und die Anzeige bei der Handwerkskammer (§ 18 HwO). Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen haupt- und nebenberuflich. Mehr Aufwand ist es nicht – aber wer es weglässt, riskiert ein Bußgeld.

Der Vorteil und die Tücke

Der Vorteil: Dein Festgehalt deckt die Lebenshaltung, während du Mappe, Nische und erste Kunden aufbaust – und solange der Hauptberuf zeitlich und finanziell den Schwerpunkt bildet, bleibst du in der Regel über dessen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag versichert. Die Tücke: Hochzeiten und Events finden am Wochenende statt, und die Bildbearbeitung frisst die Abende. Du brauchst also Disziplin und einen Hauptjob mit etwas Spielraum.

Wann der Wechsel kommt

Der Sprung in die Vollzeit lohnt, wenn du mehr gute Anfragen hast, als du nebenher bedienen kannst, und über einige Saisons gezeigt hast, dass du verkaufst und lieferst. Dann wechselst du aus einer Position der Stärke. Wie du die nebenberufliche Phase strukturierst und den Übergang planst, zeigt der Quick Guide „Selbstständig als Fotograf".

Quellen

Mehr dazu, welche Berufe ohne Ausbildung möglich sind, steht in der großen Berufsübersicht.

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