Bei kaum einem Beruf klaffen Honorar und tatsächlicher Gewinn so weit auseinander wie hier. Wer „200 Euro die Stunde" hört, denkt an ein Vermögen – und übersieht, was alles davon abgeht. Schauen wir nüchtern auf die Zahlen.

Die üblichen Honorare

Tagessätze freiberuflicher Fotografen liegen laut Branchenangaben grob zwischen 250 und 1.500 Euro, je nach Bereich: Presse und Reportage am unteren Ende, Magazinarbeit etwa 300 bis 500 Euro, Hochzeit 500 bis über 1.000 Euro, Werbung bis 1.500 Euro und mehr. Stundensätze von Profis bewegen sich zwischen 80 und 250 Euro netto. Zum Vergleich: Ein angestellter Fotograf verdient laut StepStone rund 28.000 bis 43.000 Euro brutto im Jahr.

Warum der Stundensatz nicht der Gewinn ist

Der entscheidende Punkt, an dem Einsteiger scheitern: Vom Tagessatz gehen Kamera und Ausrüstung, Versicherung, Steuern, Software, Weiterbildung und Krankenversicherung ab – und die unbezahlte Zeit für Akquise, Anfahrt, Auf- und Abbau und vor allem die stundenlange Bildbearbeitung. Ein Hochzeitstag bedeutet oft mehrere Tage Nachbearbeitung. Wer seinen Stundensatz wie ein Angestellter kalkuliert, zahlt am Jahresende drauf.

Der ehrliche Blick auf den Markt

Die Konkurrenz ist groß, und Hobbyfotografen mit Dumpingpreisen drücken die Honorare – ganztägige Hochzeiten für 250 Euro existieren tatsächlich, und manches Studio ist daran zugrunde gegangen. Der Ausweg ist nicht der Tiefpreis, sondern Spezialisierung, Qualität und unternehmerisches Denken. Wer eine Nische besetzt und sauber kalkuliert, verdient gut; wer „irgendwas mit Fotos" macht, selten. Wie du deinen Tagessatz so rechnest, dass am Ende Gewinn bleibt, zeigt der Quick Guide „Selbstständig als Fotograf".

Quellen

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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