Diese Frage entscheidet über deinen ganzen Betrieb – und sie wird oft falsch beantwortet. Ein Hausmeisterservice bewegt sich in einem Feld, das sich mit zulassungspflichtigen Handwerken überschneidet. Wer die Grenze nicht kennt, baut sein Geschäft auf Sand. Hier ist sie, sauber sortiert.

Was du erlaubt anbieten darfst

Laut IHK darf ein Hausmeister alle aufsichtsführenden und pflegerischen Aufgaben sowie kleine Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten erledigen, die keine zulassungspflichtige Tätigkeit sind. In der Praxis heißt das: Reinigung von Treppenhäusern, Fenstern, Außenanlagen; Gartenpflege, Rasen, Hecken, Laub; Winterdienst; Glühbirnen tauschen, kleine Reparaturen; Kontrolle von Anlagen und das Erkennen von Schäden. Das ist ein breites, tragfähiges Angebot.

Was du nicht darfst

Tabu sind die wesentlichen Tätigkeiten der zulassungspflichtigen Handwerke aus Anlage A der Handwerksordnung – ohne Meisterbrief und Eintragung in die Handwerksrolle: Elektroinstallationen, Gas- und Wasserinstallation, Heizungsbau, Maler- und Lackiererarbeiten, Dachdecken. Auch der Einbau von Baufertigteilen wie Türen und Fenstern, Bodenverlegung oder regelmäßige Rohrreinigung fallen unter meldepflichtige Bereiche. Wer das ohne Eintragung macht oder bewirbt, verstößt gegen das Schwarzarbeitsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Der Graubereich – und der sichere Umgang damit

Manche Tätigkeiten gelten als handwerksähnlich: erlaubt ohne Meister, aber wenn du sie schwerpunktmäßig betreibst, wirst du Mitglied der Handwerkskammer. Mein nüchterner Rat: Halte dich im Kern an die klassischen Hausmeisteraufgaben und kläre jede Tätigkeit, bei der du unsicher bist, vorab beim Gewerbeamt oder der Handwerkskammer. Das kostet ein Telefonat und erspart dir teuren Ärger. Welche Leistungen sich rechtssicher kombinieren lassen, ist im Quick Guide „Selbstständig als Hausmeister" aufgeschlüsselt.

Quellen

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