Eine Abfindung fühlt sich an wie ein kleiner Lottogewinn – und genau das ist die Falle. Sie ist kein Geschenk, sondern bezahlte Vergangenheit. Wer sie als das behandelt, was sie sein kann, hat einen echten Vorteil. Mein Standpunkt dazu, nach vielen Jahren Selbstständigkeit.

Worauf du überhaupt Anspruch hast

Erst die Ernüchterung: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es meist nicht. Sie ergibt sich aus einem Sozialplan, einem Interessenausgleich (§ 112 BetrVG) oder schlicht aus Verhandlung. Steuerlich wird sie ermäßigt behandelt (Fünftelregelung) – wie genau, klärst du mit dem Steuerberater, das ist hier keine Steuerberatung.

Strohfeuer oder Polster

Jetzt der eigentliche Punkt. Eine Abfindung verschwindet erstaunlich schnell, wenn sie in den laufenden Konsum sickert – ein paar Monate weniger Sorge, dann ist sie weg und die Lage unverändert. Das ist das Strohfeuer. Die Alternative: Du behandelst sie als das, was sie sein kann – ein Polster, das dir Luft für einen Neuanfang kauft.

Anschubfinanzierung für etwas Eigenes

Hier wird es interessant. Wer ohnehin überlegt, sich selbstständig zu machen, hat mit einer Abfindung plötzlich Startkapital – und kann es mit dem Gründungszuschuss kombinieren, der aus dem Arbeitslosengeld heraus sechs Monate lang das ALG I plus 300 € weiterzahlt (mehr dazu im Artikel zum Neuanfang). Die Abfindung deckt dann die Anlaufinvestitionen, der Zuschuss die Lebenshaltung. Aus einem Einmalbetrag wird so eine Landebahn statt eines kurzen Höhenflugs. Welche Selbstständigkeit ohne Studium und Ausbildung realistisch trägt, rechnet die NEUSTART-Serie Beruf für Beruf durch. Das Geld ist einmal da – die Frage ist nur, ob es dich sechs Monate beruhigt oder dir eine Zukunft baut.

Quellen

← Alle Artikel