Die kurze Antwort: ja, und das schon seit über zwanzig Jahren. Bis Ende 2003 war der Fotograf ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterzwang. Mit der Reform der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 wanderte er in die Anlage B1 (Nr. 38) – die zulassungsfreien Handwerke. Seitdem darf jeder ohne Meister- oder Gesellenbrief gewerblich fotografieren. Auch die Berufsbezeichnung „Fotograf" ist seither nicht mehr geschützt.
Was du anmelden musst
Frei heißt nicht formlos. Wer handwerklich fotografiert – Porträt, Hochzeit, Produkt –, meldet ein Gewerbe nach § 14 GewO an und muss die Tätigkeit zusätzlich der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 HwO), die das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke führt. Dafür fallen jährliche Kammerbeiträge an. Wer das versäumt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Viel Bürokratie ist es trotzdem nicht – zwei Anmeldungen, dann darfst du loslegen.
Was du nicht brauchst
Keine dreijährige Ausbildung, keine Meisterprüfung, kein Studium. Was du brauchst, ist fotografisches Können, ein Gespür für Menschen und Licht – und die Fähigkeit, ein Geschäft zu führen. Den letzten Punkt unterschätzen die meisten: Fotografieren können viele, davon leben können wenige, weil sie kalkulieren, akquirieren und verhandeln müssen.
Für wen der Weg taugt
Für Menschen mit echtem Auge und Geduld für den Geschäftsaufbau. Der Markt ist voll, der Preisdruck spürbar – aber wer eine Nische besetzt und zuverlässig liefert, hat ohne jeden Abschluss eine Chance. Wie du sauber startest und die Anmeldungen richtig angehst, zeigt der Quick Guide „Selbstständig als Fotograf" Schritt für Schritt.
Quellen
- Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1 Nr. 38: Fotograf ist seit der HwO-Reform 2004 ein zulassungsfreies Handwerk – kein Meister- oder Gesellenbrief nötig (ZDH). zdh.de
- § 14 GewO (Gewerbeanmeldung) und § 18 HwO (Anzeige bei der Handwerkskammer für handwerklich tätige Fotografen). gesetze-im-internet.de