Im Handyservice sind es nicht die spektakulären Dinge, die teuer werden, sondern die übersehenen. Drei Rechtsfelder solltest du von Anfang an im Griff haben – keine Hexerei, aber Pflicht.
Gewährleistung auf deine Reparatur
Auf deine Arbeit schuldest du Gewährleistung. Tauschst du ein Display und es löst sich nach zwei Wochen, ist das dein Problem, nicht das des Kunden – im Rahmen des Werkvertragsrechts, im Regelfall zwei Jahre. Schütze dich durch eine klare Auftragsbestätigung: Was wurde gemacht, welches Teil verbaut, welcher Zustand war vorher. Dokumentation ist im Streitfall dein bester Freund.
Fremde Daten auf fremden Geräten
Auf jedem Gerät, das du öffnest, liegen die persönlichen Daten eines anderen Menschen. Das fällt unter die DSGVO: ein Datenschutzhinweis beim Auftrag, keine unbefugte Einsicht, und wenn du etwas löschen oder kopieren musst, dokumentiert und mit Einwilligung. Wer hier schludert, riskiert mehr als Ärger.
Akkus und Altteile
Ausgebaute Akkus und kaputte Teile sind kein Hausmüll. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden – Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Batteriegesetz. Das ist Pflicht und ein Haftungsthema, gerade bei Lithium-Akkus. Dazu kommen die neuen Informationspflichten aus dem Recht auf Reparatur, etwa transparente Preisangaben. Wie du Auftragszettel, Datenschutzhinweis und Entsorgung sauber aufsetzt, liefert der Quick Guide „Selbstständig im Handyservice" mit Vorlagen.
Quellen
- Auf deine Reparatur schuldest du Gewährleistung (Werkvertragsrecht, §§ 631 ff., 634 BGB) – im Regelfall zwei Jahre. Saubere Auftragsbestätigungen und Dokumentation schützen dich im Streitfall. gesetze-im-internet.de
- Kundengeräte enthalten personenbezogene Daten. Der Umgang damit fällt unter die DSGVO: Datenschutzhinweis bzw. Einwilligung, keine unbefugte Einsicht, dokumentierte Löschung. bfdi.bund.de
- Ausgetauschte Altteile und vor allem Akkus müssen fachgerecht entsorgt werden (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Batteriegesetz) – das ist Pflicht und ein Haftungsthema. gesetze-im-internet.de
- EU-Richtlinie 2024/1799 („Recht auf Reparatur"), bis Sommer 2026 in deutsches Recht umzusetzen: Smartphones und Tablets sind ausdrücklich erfasst – Hersteller müssen Ersatzteile zu fairen Preisen bereitstellen, reparaturhindernde Software-Sperren werden verboten, und eine nationale Online-Plattform listet Reparaturbetriebe. ihk.de
Welcher Beruf zu dir passt? Die Übersicht selbstständig ohne Ausbildung hilft bei der Auswahl.
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