Die § 34c-Erlaubnis hängt an der Wand, das Profil steht – und jetzt? Jetzt kommt die eigentliche Arbeit: an Objekte zu kommen. Denn ohne Objekt keine Provision, und genau hier scheitern die meisten Anfänger, nicht am Verkaufen selbst.

Die Wahrheit über den Anfang

Niemand wartet auf einen neuen Makler. Verkäufer gehen zum bekannten Namen oder versuchen es zuerst allein. Dein erstes Jahr ist deshalb vor allem Akquise – du musst sichtbar werden und Vertrauen aufbauen, bevor dir jemand sein Haus anvertraut. Und es lohnt sich: Schon ein einziger Abschluss bringt bei einer üblichen Provision von 3,57 bis 7,14 Prozent (je Seite bzw. gesamt, IHK) bei mittleren Kaufpreisen einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Wenige gute Objekte tragen ein Jahr.

Was wirklich funktioniert

Drei Wege tragen erfahrungsgemäß am Anfang. Das eigene Netzwerk: Sag allen, die du kennst, was du jetzt machst – der erste Auftrag kommt fast immer aus dem Bekanntenkreis oder über zwei Ecken. Die lokale Spezialisierung: Werde der Makler für ein Viertel, eine Kleinstadt, einen Objekttyp. Wer für „ganz Deutschland" wirbt, bleibt unsichtbar; wer für drei Straßenzüge brennt, wird empfohlen. Echte Präsenz vor Ort: Aushänge, Gespräche, ein gepflegtes Profil mit Bewertungen. Sichtbarkeit in der eigenen Region schlägt jede überregionale Anzeige.

Vom ersten Auftrag zum System

Der erste Verkauf ist der schwerste. Mach ihn so gut, dass der Kunde dich von selbst weiterempfiehlt – ein zufriedener Verkäufer bringt dir den nächsten Auftrag, ohne dass du dafür einen Cent Werbung zahlst. Den ganzen Aufbau beschreibt der Quick Guide „Selbstständig als Immobilienmakler" aus der Praxis.

Quellen

Welcher Beruf zu dir passt? Die Übersicht selbstständig ohne Ausbildung hilft bei der Auswahl.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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