Die § 34c-Erlaubnis ist die einzige echte Hürde auf dem Weg zum Makler – und sie ist niedriger, als ihr amtlicher Klang vermuten lässt. Es ist kein Examen, sondern ein Antrag. Hier der Weg, Schritt für Schritt.

Schritt 1: Die Unterlagen zusammenstellen

Du brauchst im Kern: ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, einen Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Erklärung zur Insolvenzfreiheit) und das Antragsformular. Einen Sachkundenachweis verlangt das Gesetz beim Makler ausdrücklich nicht – das bestätigen auch die IHK-Merkblätter zu § 34c GewO. Das ist Verwaltung, kein Wissenstest.

Schritt 2: Den Antrag stellen

Der Antrag auf die Erlaubnis nach § 34c GewO geht je nach Bundesland an die IHK oder das Gewerbe-/Ordnungsamt. Viele Stellen bieten das Formular online an. Du reichst die Unterlagen ein, zahlst die Gebühr und wartest auf den Bescheid.

Schritt 3: Kosten und Dauer einplanen

Die Gebühr für die Erlaubnis liegt je nach Stadt grob zwischen 150 und 500 Euro, dazu kleinere Beträge für Führungszeugnis und Registerauszüge. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen – plane das ein, bevor du Kunden zusagst. Parallel meldest du dein Gewerbe an.

Was danach kommt: die Weiterbildungspflicht

Ist die Erlaubnis da, gilt die Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV). Überschaubar und berufsbegleitend machbar – und ein wenig Auffrischung schadet in einem Geschäft mit ständig neuen Regeln ohnehin nicht.

Den kompletten Start danach – Positionierung, erste Objekte, Vermarktung – beschreibt der Quick Guide „Selbstständig als Immobilienmakler".

Quellen

Mehr dazu, welche Berufe ohne Ausbildung möglich sind, steht in der großen Berufsübersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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