Die Entrümpelung ist kein kapitalintensives Geschäft, aber auch nicht ganz umsonst zu starten. Zwei Posten bestimmen deine Rechnung: das Fahrzeug am Anfang und die Entsorgungsgebühren im laufenden Betrieb. Wer beide realistisch ansetzt, verkalkuliert sich nicht.
Der größte Posten: das Fahrzeug
Ohne ausreichend Ladevolumen geht nichts. Ein gebrauchter Transporter oder ein solider Anhänger ist die zentrale Anschaffung – je nach Zustand reicht die Spanne von wenigen tausend Euro für den gebrauchten Anhänger bis deutlich höher für einen eigenen Transporter. Viele fangen mit einem gemieteten oder geliehenen Fahrzeug an und kaufen erst, wenn die Auftragslage es trägt. Das ist der vernünftige Weg, um nicht gleich Kapital zu binden, das noch nicht verdient ist.
Die kleineren Anschaffungen
Dazu kommen Werkzeug und Ausrüstung: Sackkarre, Tragegurte, Werkzeug zum Zerlegen von Möbeln, Arbeitshandschuhe, Schutzkleidung und reichlich Müllsäcke und Behälter. Das bewegt sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Die abfallrechtliche Anzeige nach §53 selbst ist online kostenlos – nur das A-Schild fürs Fahrzeug musst du besorgen.
Der unterschätzte Posten: die Entsorgung
Hier liegt der Denkfehler vieler Anfänger. Was du wegfährst, kostet Geld: Deponien und Wertstoffhöfe rechnen nach Gewicht oder Volumen ab, und ein voller Haushalt kommt schnell zusammen. Diese Gebühren musst du in jeden Auftrag einpreisen, sonst arbeitest du für die Deponie statt für dich. Gegenrechnen lässt sich, was noch etwas wert ist – brauchbare Möbel, Metall, Elektrogeräte –, das du verkaufen oder verwerten kannst, statt es teuer zu entsorgen.
Die Einordnung
Unterm Strich kommst du mit einem geliehenen Fahrzeug und der Grundausstattung für einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag in den Start – plus laufende Entsorgungskosten, die aber pro Auftrag durchlaufen. Das eigentliche Kapital ist nicht das Geld, sondern die richtige Kalkulation: Wer die Entsorgungsgebühren sauber in den Preis rechnet, verdient von Anfang an. Wer sie vergisst, wundert sich, wo der Gewinn geblieben ist.
Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig in der Entrümpelung".
Quellen
- Gewerbliche Sammler und Beförderer nicht gefährlicher Abfälle unterliegen der Anzeigepflicht nach § 53 KrWG. gesetze-im-internet.de
- Für gefährliche Abfälle besteht eine Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG. gesetze-im-internet.de
Wenn du wissen willst, welche Berufe ohne Ausbildung gehen, findest du in der Übersicht alle 24 auf einer Seite.