Berufsbild · Band 14 von 24

Selbstständig als
Entrümpelung

Entrümpelung ohne Ausbildung – geht das?

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Der Beruf im Überblick

Ja. Entrümpelung und Haushaltsauflösung sind zulassungsfreie Gewerbe. Keine Ausbildung, kein Meisterbrief. Was du brauchst, ist ein Transporter, ein Rücken, der mitmacht, und ein Blick dafür, was noch Geld wert ist.

Genau der letzte Punkt macht den Beruf interessant: Du wirst zweimal bezahlt. Einmal vom Kunden für die Räumung – und ein zweites Mal beim Verkauf dessen, was du mitnimmst.

Die doppelte Rechnung

Eine Wohnungsauflösung bringt 1.500 bis 4.000 Euro. Was darin an Möbeln, Werkzeug, Schmuck, Porzellan oder Sammlerstücken steckt, gehört nach dem Vertrag dir. Bei einem gut sortierten Haushalt sind das noch einmal 300 bis 2.000 Euro.

Wer erkennt, was ein alter Schrank, eine Nähmaschine oder eine Uhrensammlung wert ist, verdient in diesem Beruf deutlich mehr als der, der alles zur Deponie fährt. Diese Kenntnis kommt mit den ersten zwanzig Aufträgen von selbst.

Warum die Nachfrage wächst

Die Zahl der Haushaltsauflösungen steigt seit Jahren und wird weiter steigen – schlicht demografisch. Dazu kommen Umzüge ins Heim, Trennungen, Nachlässe und Mieterwechsel. Hausverwaltungen und Betreuer suchen ständig jemanden, der eine Wohnung besenrein übergibt und dabei keine Fragen offenlässt.

Der verbreitetste Irrtum

Viele denken, es gehe ums Wegwerfen. Es geht ums Sortieren. Der Unterschied zwischen einem Auftrag mit 400 Euro Entsorgungskosten und einem mit 800 Euro Verkaufserlös liegt allein darin, ob jemand hinschaut, bevor er in den Container wirft.

Wie der Arbeitstag aussieht

Der Tag beginnt zwischen sieben und acht und endet, wenn die Wohnung leer ist. Ein Zweizimmerhaushalt dauert einen Tag, ein Haus mit Keller und Dachboden zwei bis vier.

Der Ablauf: sichten, sortieren, tragen, laden, fahren, entsorgen oder einlagern. Dazwischen die Fahrten zum Wertstoffhof und zum Verwerter – die machen einen guten Teil der Zeit aus und gehören in jede Kalkulation.

Das Sortieren ist der Kern

Drei Stapel: verkaufen, spenden, entsorgen. Wer das im Kopf hat, während er trägt, spart doppelt – weniger Entsorgungsgewicht und mehr Erlös. Nach dem zwanzigsten Auftrag geht das automatisch.

Was einen manchmal berührt

Man arbeitet in Wohnungen von Menschen, die gestorben sind oder ins Heim mussten. Angehörige stehen daneben und finden Fotoalben. Wer damit ruhig und respektvoll umgeht, wird weiterempfohlen – und zwar nachdrücklicher als in jedem anderen der 24 Berufe.

Saison

Gleichmäßiger als bei Umzügen. Leichte Spitzen im Frühjahr und Herbst, kein echtes Winterloch. Nachlassauflösungen richten sich nach niemandes Kalender.

Wer dich beauftragt

Angehörige und Erben

Die Hauptgruppe. Nach einem Todesfall oder Umzug ins Heim, oft unter Zeitdruck durch die Kündigungsfrist der Wohnung. Sie zahlen 1.500 bis 4.000 Euro je Auflösung und entscheiden schnell – meist beim Ersten, der einen verbindlichen Festpreis nennt.

Gefunden werden sie über Google, Kleinanzeigen und über Empfehlung von Bestattern.

Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften

Die planbarere Gruppe und der eigentliche Schatz. Bei jedem Mieterwechsel mit Rückstand, bei jeder Räumung, bei jedem Nachlass ohne Angehörige. Wer dort als Ansprechpartner hinterlegt ist, bekommt regelmäßig Aufträge ohne jede Werbung.

Der Weg dorthin: Verwaltungen im Umkreis anrufen, kurz vorstellen, Referenz und Versicherungsnachweis schicken.

Betreuer, Bestatter, Pflegedienste, Notare

Die stärkste Empfehlungsquelle überhaupt. Sie werden gefragt, wer so etwas macht, und nennen den, den sie kennen. Ein Besuch bei fünf Bestattern im Umkreis bringt mehr als drei Monate Anzeigen.

Gewerbe und Nachlassverwaltung

Geschäftsauflösungen, Lagerräumungen, Praxisauflösungen. Größere Volumina, gewerbliche Abrechnung, häufig wertvolles Inventar.

Was den Zuschlag bringt

Ein Festpreis nach Besichtigung, schriftlich, mit besenreiner Übergabe. Der erste Auftrag kommt bei sichtbarem Angebot meist innerhalb von zwei Wochen.

Was sich verdienen lässt

Abgerechnet wird als Festpreis nach Besichtigung. Stundenabrechnung ist in diesem Beruf unüblich und für beide Seiten schlechter.

  • Kellerraum oder Garage: 250 bis 600 Euro
  • Zweizimmerwohnung: 900 bis 1.800 Euro
  • Vierzimmerwohnung: 1.800 bis 3.200 Euro
  • Haus mit Keller und Dachboden: 3.000 bis 6.000 Euro
  • Messie-Wohnung mit Sonderentsorgung: Aufschlag von 50 bis 100 Prozent

Der zweite Ertrag

Verwertbares aus der Auflösung bringt zusätzlich 300 bis 2.000 Euro je Auftrag. Möbel, Werkzeug, Elektrogeräte, Schmuck, Münzen, Sammlerstücke. Steuerlich läuft der Weiterverkauf über die Differenzbesteuerung – versteuert wird nur die Spanne.

Wie viele Aufträge realistisch sind

Zwei bis vier Wohnungsauflösungen im Monat allein, mehr mit Helfern. Über das Jahr 30 bis 45 Aufträge.

Monatsumsatz nach Jahren

  • Erstes Jahr: 2.000 bis 3.500 Euro
  • Zweites Jahr: 3.500 bis 5.500 Euro
  • Ab dem dritten Jahr: 5.500 bis 9.000 Euro einschließlich Verwertungserlösen

Was abgeht

  • Entsorgungskosten – der größte Posten: 200 bis 900 Euro je Auftrag, je nach Menge und Art
  • Fahrzeug und Anhänger: 400 bis 800 Euro monatlich
  • Helferlöhne: 15 bis 22 Euro je Stunde
  • Container bei größeren Objekten: 250 bis 600 Euro je Stück

Was allein zum Leben bleibt

Bei 6.000 Euro Umsatz bleiben rund 3.400 Euro Gewinn vor Steuern. Nach Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge sind es 1.900 bis 2.300 Euro im Monat.

Das gilt für den, der selbst trägt und alles zur Deponie fährt. Wer verwertet und Helfer einsetzt, liegt deutlich darüber.

Woran sich sofort etwas drehen lässt

Der Verwertungsanteil. Wer statt zur Deponie zum Ankäufer fährt, dreht Entsorgungskosten in Erlös – das sind bei einem gut sortierten Haushalt schnell 1.000 Euro Unterschied bei einem einzigen Auftrag. Zweitens die Entsorgungsmenge: Getrennt abgegeben kostet ein Drittel von gemischt.

Wie Festpreise kalkuliert und Verwertung eingerechnet wird, zeigt der Quick Guide Selbstständig mit Entrümpelung.

Was daraus werden kann

Die 1.900 bis 2.300 Euro aus der letzten Rechnung gelten für einen, der allein arbeitet und den Verwertungsteil noch nicht ausschöpft. Beides lässt sich ändern, und beides zusammen verdreifacht das Ergebnis.

Stufe eins: die Verwertung ausbauen

Statt alles zu entsorgen, wird sortiert und verkauft: Möbel über Kleinanzeigen, Werkzeug an Handwerker, Schmuck und Münzen an Ankäufer, Sammlerstücke an Spezialisten. Wer feste Abnehmer hat, verwandelt jeden Auftrag in eine zweite Einnahmequelle.

Aus 30 Aufträgen im Jahr mit je 800 Euro zusätzlichem Erlös werden 24.000 Euro – ohne einen einzigen neuen Kunden.

Stufe zwei: die feste Kolonne

Zwei bis drei Helfer auf Abruf verkürzen jede Auflösung um mehr als die Hälfte. Bei Festpreis fließt die gesparte Zeit vollständig in den Ertrag – und du kannst größere Objekte annehmen: Häuser, Geschäftsauflösungen, Lagerräumungen.

Damit verschiebt sich der Umsatz von 6.000 auf 12.000 bis 20.000 Euro im Monat.

Stufe drei: Lager und Handel

Eine eigene Lagerfläche macht aus dem Nebenertrag ein zweites Geschäft. Wer Möbel zwischenlagern und aufarbeiten kann, verkauft zu deutlich besseren Preisen als der, der alles sofort abgeben muss. Manche bauen daraus einen eigenen Gebrauchtmöbelhandel – mit derselben Ware, die vorher Entsorgungskosten verursacht hat.

Dazu Rahmenverträge mit Wohnungsgesellschaften: feste Preise, feste Abläufe, mehrere Aufträge im Monat ohne jede Akquise.

Wie Verwertung, Kolonne und Lagerhandel aufgebaut werden, steht im erweiterten Buch Dein Erfolgsweg mit Entrümpelung.

Was du wirklich brauchst

Rechtlich zwingend

  • Gewerbeanmeldung, 20 bis 60 Euro
  • Anzeige als Beförderer und Sammler von Abfällen bei der zuständigen Behörde – für nicht gefährliche Abfälle genügt eine Anzeige, keine Erlaubnis
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Beim An- und Verkauf gebrauchter Gegenstände ein Ankaufbuch
  • Bei Helfern: Sofortmeldepflicht vor dem ersten Arbeitstag

Gefährliche Abfälle – Asbest, Altöl, Chemikalien – bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Das ist keine Einschränkung, sondern eine klare Grenze, die man im Angebot benennt.

Praktisch nötig

  • Transporter mit großem Laderaum, gebraucht ab 6.000 Euro, dazu ein Anhänger
  • Sackkarre, Möbelroller, Tragegurte, Werkzeug für Demontage: 400 bis 800 Euro
  • Arbeitsschutz: Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Staubmasken
  • Kontakt zu Wertstoffhof, Containerdienst und mindestens einem Ankäufer
  • Betriebshaftpflicht mit Einschluss von Tätigkeitsschäden

Persönlich hilfreich

Belastbarkeit, ein Blick für Werte und Taktgefühl im Umgang mit Angehörigen. Wer erkennt, was verkäuflich ist, verdient deutlich mehr – das lernt man aber im Tun.

Wofür der Beruf nicht taugt

Wer körperlich eingeschränkt ist, sollte von Anfang an mit Helfern planen. Wer bei Schmutz und Gerüchen empfindlich reagiert, wird an Messie-Wohnungen scheitern. Und wer kein Fahrzeug finanzieren kann, sollte einen anderen der 24 Wege prüfen.

Häufige Fragen

Nein. Entrümpelung und Haushaltsauflösung sind zulassungsfreie Gewerbe ohne Meisterpflicht. Nötig ist neben der Gewerbeanmeldung nur eine Anzeige als Beförderer und Sammler von Abfällen bei der zuständigen Behörde.
Für nicht gefährliche Abfälle genügt eine Anzeige, keine Erlaubnis. Gefährliche Abfälle wie Asbest, Altöl oder Chemikalien bleiben Fachbetrieben vorbehalten – diese Grenze benennt man einfach im Angebot.
Mit vorhandenem Transporter 800 bis 1.500 Euro für Anmeldung, Versicherung, Sackkarre, Tragegurte und Arbeitsschutz. Ohne Fahrzeug kommen 6.000 bis 12.000 Euro dazu – anfangs lässt sich auch mieten.
Eine Zweizimmerwohnung bringt 900 bis 1.800 Euro, ein Haus 3.000 bis 6.000 Euro. Dazu kommen 300 bis 2.000 Euro je Auftrag aus der Verwertung des Inventars. Ab dem dritten Jahr sind 5.500 bis 9.000 Euro Monatsumsatz realistisch, davon bleiben 1.900 bis 2.300 Euro zum Leben.
Über Bestatter, Betreuer, Pflegedienste und Notare – sie werden gefragt, wer so etwas macht, und nennen den, den sie kennen. Ein Besuch bei fünf Bestattern im Umkreis bringt mehr als drei Monate Anzeigen. Dazu Hausverwaltungen für Räumungen bei Mieterwechsel.
Ja. Auflösungen lassen sich auf Wochenenden legen, und zwei Aufträge im Monat bringen bereits 2.000 bis 3.500 Euro. Der Verwertungsteil funktioniert ohnehin unabhängig von festen Zeiten.
Eine Betriebshaftpflicht mit Einschluss von Tätigkeitsschäden – Schäden entstehen fast immer an dem Objekt, in dem gerade gearbeitet wird: Treppenhaus, Türrahmen, Bodenbelag. Ohne diesen Einschluss zahlt niemand.

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