Die gute Nachricht für Quereinsteiger: Fensterputzen darf man ohne Ausbildung und ohne Meisterbrief. Die Fensterreinigung gehört zum Gebäudereiniger-Handwerk, und das ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk – die Meisterpflicht ist entfallen. Damit steht dieser Beruf jedem offen, der zuverlässig arbeitet und keine Höhenangst hat.
Was trotzdem Pflicht ist
Zulassungsfrei heißt nicht anmeldefrei. Anders als bei einer reinen Gartenpflege musst du dich hier zusätzlich zum Gewerbe auch in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der Handwerkskammer eintragen lassen – und zwar vor Beginn der Tätigkeit. Mit der Eintragung wirst du Pflichtmitglied der Kammer und erhältst die Handwerkskarte, die du bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Zollprüfungen vorlegen können musst. Dazu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft BG BAU.
Was statt einer Ausbildung zählt
Die eigentliche Fertigkeit – streifenfreies Glas – ist Technik und Übung, keine Frage eines Zeugnisses. Wischer richtig führen, mit Einwascher und Abzieher sauber arbeiten, für höhere Flächen mit Teleskopstange und entmineralisiertem Wasser umgehen: Das lernt man in überschaubarer Zeit. Wichtiger als jedes Papier sind Sorgfalt, Verlässlichkeit und die körperliche Eignung, denn die Arbeit ist anstrengend und findet oft draußen und in der Höhe statt.
Was den Unterschied macht
In diesem Geschäft entscheidet der erste Eindruck – saubere, streifenfreie Scheiben sind die beste Visitenkarte. Kunden, gerade Läden und Büros, wollen einen verlässlichen Partner für die regelmäßige Reinigung. Wer ordentlich arbeitet und Termine hält, baut sich schnell feste Wartungsverträge auf. Für den Einstieg brauchst du also keine Ausbildung, sondern die richtige Technik, die Pflichtanmeldungen und ein realistisches Bild von der körperlichen Seite.
Wie der Weg von der Anmeldung bis zum ersten zahlenden Kunden konkret aussieht, steht im Quick Guide „Selbstständig als Fensterputzer".
Quellen
- Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei (Anlage B1 HwO); erforderlich ist die Eintragung in das Verzeichnis nach § 18 HwO. gesetze-im-internet.de
- Zuständige Berufsgenossenschaft ist die BG BAU. bgbau.de
Wenn du wissen willst, welche Berufe ohne Ausbildung gehen, findest du in der Übersicht alle 24 auf einer Seite.