Die gesetzliche Unfallversicherung – Pflichtmitgliedschaft für den Betrieb, für Selbstständige oft freiwillig.
Jeder Betrieb muss sich innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Das gilt auch ohne Mitarbeiter. Die Anmeldung wird häufig übersehen – das Gewerbeamt meldet zwar weiter, entbindet aber nicht von der eigenen Pflicht.
Sie richtet sich nach der Branche. Für Bau- und Handwerksnahes die BG BAU, für Handel und Warenlogistik die BGHW, für Verwaltung die VBG. Bei Unklarheit hilft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weiter.
Für Angestellte, Aushilfen und Minijobber ist die Versicherung Pflicht. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber und berechnen sich nach Entgeltsumme und Gefahrklasse. Auch mithelfende Familienangehörige sind in der Regel zu melden.
In den meisten Branchen ist die Absicherung des Unternehmers freiwillig – in einigen, etwa im Baugewerbe, ist sie Pflicht. Die freiwillige Versicherung ist meist günstig und deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten mit Heilbehandlung, Verletztengeld und Rente.
Wer körperlich arbeitet, hat ein reales Unfallrisiko. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ohne die strengen Prüfungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – allerdings nur bei Arbeitsunfällen, nicht bei Krankheit. Sie ersetzt die BU also nicht, ergänzt sie aber sinnvoll.
Sie sind Betriebsausgabe. Die Höhe hängt von Branche, Versicherungssumme und Gefahrklasse ab; für Einzelunternehmer liegen sie häufig im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr.
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