Für viele ist es keine Frage des Wollens, sondern des Müssens: Die Rente deckt die Kosten nicht, und ein Minijob bringt zu wenig oder findet sich nicht. Eine kleine Selbstständigkeit ist in dieser Lage oft die realistischste Antwort – vorausgesetzt, man geht sie nüchtern an.
Warum es gerade jetzt funktioniert
Zwei Dinge spielen dir in die Hände. Erstens darfst du seit 2023 neben der Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Was du erwirtschaftest, bleibt dir also – abzüglich der normalen Steuer auf das Gesamteinkommen. Zweitens brauchst du keine große Gründung, um eine Rentenlücke von ein paar hundert Euro zu schließen. Es geht nicht um ein Unternehmen, sondern um einen verlässlichen kleinen Zuverdienst.
Was realistisch ist
Sei ehrlich mit der Größenordnung. Wenn 400 oder 600 Euro im Monat die Lücke schließen, brauchst du kein Geschäft, das dich völlig auslastet – ein paar feste Aufträge oder Kunden reichen. Genau das ist erreichbar: eine handvoll Betreuungseinsätze, regelmäßige Nachhilfestunden, kleine Reparatur- oder Dienstleistungsaufträge aus dem eigenen früheren Metier. Wähle etwas, das deinen Rücken schont und kaum Startkapital verlangt, damit du nichts riskierst, was du im Alter nicht mehr aufholen kannst.
Die Fallstricke
Drei Dinge im Blick behalten. Erstens die Steuer: Leg von jedem Gewinn etwas für die Nachzahlung zurück, sie kommt nicht automatisch. Zweitens die Krankenversicherung: Auf zusätzliche Einkünfte können Beiträge anfallen – prüfe vorher, wie sich das bei dir auswirkt. Drittens die Aktivrente, von der man derzeit viel hört: Ihr Steuerfreibetrag gilt nur für Angestellte, nicht für Selbstständige. Rechne also mit der normalen Besteuerung.
Wer diese Punkte beachtet und klein, aber verlässlich anfängt, schließt die Lücke ohne großes Risiko. Es geht nicht darum, im Alter noch ein Imperium zu bauen – sondern um ein paar hundert Euro, die den Unterschied zwischen knapp und auskömmlich machen.
Quellen
- Der Hinzuverdienst neben der Altersrente ist seit 2023 unbegrenzt (§ 34 SGB VI). gesetze-im-internet.de
- Für die Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen (§ 96a SGB VI). gesetze-im-internet.de
Mehr dazu, wie die Gründung ab 50 gelingt, habe ich in einem eigenen Leitfaden zusammengetragen.