Wer eine Altersrente bezieht und nebenbei selbstständig arbeiten will, hat es rechtlich heute leichter als je zuvor. Zwei Dinge muss man aber auseinanderhalten, sonst rechnet man mit einem Vorteil, den es für Selbstständige gar nicht gibt.

Der unbegrenzte Hinzuverdienst

Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten abgeschafft – und zwar sowohl bei der regulären Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei der vorgezogenen Rente ab 63. Das heißt: Du darfst neben der Rente so viel selbstständig dazuverdienen, wie du willst, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Für die Rentenversicherung zählt als Hinzuverdienst dein steuerlicher Gewinn, nicht der Umsatz. Wichtig ist die Rentenart: Diese Freiheit gilt für Altersrenten. Bei einer Erwerbsminderungsrente bestehen weiterhin Grenzen – wer eine solche bezieht, klärt den Fall besser vorab.

Der Haken bei der Aktivrente

Seit Januar 2026 gibt es die Aktivrente: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Das klingt verlockend, hat für dich aber einen entscheidenden Haken: Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Anstellungen. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind ausdrücklich ausgenommen. Wer sich also selbstständig macht, bekommt diesen Steuerfreibetrag nicht – der selbstständige Gewinn wird ganz normal versteuert. Das ist kein Grund gegen die Selbstständigkeit, aber ein Grund, nicht mit den 2.000 Euro zu kalkulieren.

Was du versteuern und zahlen musst

Dein Gewinn wird zusammen mit der Rente versteuert; entscheidend ist das Gesamteinkommen. Denk daran, für die Steuernachzahlung Geld zurückzulegen, denn anders als beim Angestellten zieht sie dir niemand automatisch ab. Und auf zusätzliche Einkünfte können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen – wie viel, hängt von deiner Versicherungssituation ab.

Wofür es sich lohnt

Für viele ist die Selbstständigkeit neben der Rente genau der sanfte Übergang, den sie sich wünschen: das eigene Fachwissen weiter nutzen, den Kontakt zu Kunden halten, die Rente aufbessern – und das im selbst gewählten Umfang, ohne Kürzungsangst. Wer nüchtern rechnet und die Aktivrente aus der Kalkulation lässt, macht daraus eine solide Sache statt einer Enttäuschung.

Quellen

Was beim Start jenseits der 50 wirklich anders ist – Krankenversicherung, Rente, Zeithorizont –, steht gesammelt unter selbstständig mit 50 ohne Ausbildung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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