Zwei rechtliche Fragen entscheiden, wie einfach oder kompliziert dein Umzugsgeschäft ist: Brauchst du eine Transport-Erlaubnis, und wer haftet, wenn etwas kaputtgeht? Beide sind klar zu beantworten, wenn man die richtige Grenze kennt.
Die 3,5-Tonnen-Grenze
Der gewerbliche Gütertransport ist im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt, und die entscheidende Zahl lautet 3,5 Tonnen. Wer im Inland Umzüge mit einem Fahrzeug bis einschließlich 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fährt – und das sind die üblichen Miet-Transporter, fahrbar mit dem normalen Führerschein –, braucht keine Güterkraftverkehrs-Erlaubnis. Diese Fahrten sind genehmigungsfrei. Auch das reine Tragen und Ein- und Ausladen ohne eigenen Transport fällt gar nicht erst unter das Gesetz.
Erst wenn du mit einem echten Lkw über 3,5 Tonnen fährst, wird es ernst: Dann brauchst du eine Erlaubnis beziehungsweise seit der Gesetzesnovelle Anfang 2026 die EU-Gemeinschaftslizenz, dazu den Nachweis der fachlichen Eignung über eine IHK-Prüfung und eine gesetzlich vorgeschriebene Güterschaden-Haftpflichtversicherung. Für den typischen Umzugshelfer, der mit Muskelkraft und 3,5-Tonner arbeitet, ist das kein Thema – und genau das hält die Einstiegshürde niedrig.
Die Haftung bleibt – immer
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Ohne Erlaubnispflicht keine Haftung.“ Das Gegenteil ist richtig. Auch unter der 3,5-Tonnen-Grenze haftest du für Schäden an dem, was du bewegst – der zerkratzte Boden, die eingedellte Waschmaschine, der Riss im Sofa. Diese Haftung ergibt sich schlicht aus dem Vertrag mit dem Kunden, ganz ohne Güterkraftverkehrsgesetz.
Deshalb ist die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss von Obhuts- und Bewegungsschäden für dich Pflicht, nicht Kür. Nur sie deckt Schäden an fremdem Eigentum, das du gerade in Händen hältst. Ohne diesen Einschluss stehst du im Schadensfall allein da – und ein einziger teurer Fall kann den Gewinn vieler Umzüge auffressen.
Was du sonst nicht darfst
Zwei Dinge noch: Schwarzarbeit ist auch hier keine Grauzone – wer ohne Gewerbe und an der Steuer vorbei arbeitet, riskiert bei einem Unfall oder Schaden weit mehr, als die gesparten Abgaben je wert waren. Und wer Mitarbeiter einsetzt, meldet diese ordnungsgemäß an; der Einsatz von Helfern auf Zuruf ohne jede Anmeldung fliegt spätestens beim ersten Arbeitsunfall auf.
Die Faustregel ist einfach: Bis 3,5 Tonnen bist du erlaubnisfrei unterwegs, für Schäden haftest du trotzdem – also sichere dich richtig ab, dann arbeitest du sauber, versichert und mit ruhigem Gewissen.
Auch andere Wege führen in die Selbstständigkeit ohne Ausbildung – die Übersicht zeigt alle 24 im Vergleich.
Welche Regeln gelten und wo die Grenzen liegen, ordnet der Quick Guide „Selbstständig als Umzugshelfer" vollständig ein.