Krankenversicherung Stand: Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Familienversicherung:
Wann du beim Partner mitversichert bleibst.

Beitragsfrei beim Ehepartner mitversichert – das klingt nach dem besten Tarif Deutschlands, und das ist es auch. Nur: Die Regeln sind eng, und wer selbstständig wird, fliegt schneller raus, als ihm lieb ist. Hier steht, wo die Grenzen 2026 liegen und worauf die Kasse wirklich schaut.

Die zwei Einkommensgrenzen 2026

Familienversicherung: Voraussetzungen 2026Zwei Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung: 505 Euro monatlich allgemein, 470 Euro bei geringfügiger BeschäftigungFamilienversicherung möglichGesamteinkommen ≤ 505 €/MonatPartner ist GKV-pflichtversichertKinder automatisch mit drinBeitrag: 0 €Grenze gilt für GesamteinkommenFamilienversicherung wegEinkommen über 505 €/MonatMinijob über 470 €/MonatPartner in PKV oder nicht versichertDann: freiwillige GKV ab ~220 €/MonatKrankenkasse vorab schriftlich fragen
Familienversicherung – zwei Einkommensgrenzen 2026

Die Familienversicherung kennt zwei Grenzen, und beide gelten pro Monat: 565 € Gesamteinkommen für alle, und 603 €, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt. Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn (2026: 13,90 €) und steigt mit ihm – die allgemeine Grenze ist ein Siebtel der Bezugsgröße der Sozialversicherung.

Der Haken steckt im Wort "Gesamteinkommen": Die Kasse rechnet alles zusammen – Minijob, Mieteinnahmen, Zinsen, Gewinn aus Selbstständigkeit. Wer einen Minijob mit 550 € hat und dazu 100 € Mieteinnahmen, gilt nicht als Minijobber mit Luft nach oben, sondern fällt unter die 565-€-Grenze – und liegt drüber. Zweimal im Jahr darfst du die Grenze überschreiten, etwa durch eine Sonderzahlung. Bei regelmäßiger Überschreitung endet die Mitversicherung.

Selbstständigkeit: Der Punkt, an dem es kippt

Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung aus – unabhängig vom Gewinn. Du kannst im ersten Jahr Verlust machen und fliegst trotzdem raus, wenn die Kasse deine Tätigkeit als hauptberuflich einstuft. Maßstab sind Arbeitszeit und wirtschaftliche Bedeutung: Wer mehr als etwa 20 Stunden pro Woche in sein Geschäft steckt oder daraus sein wesentliches Einkommen zieht, ist hauptberuflich unterwegs.

Nebenberuflich geht dagegen: Wer unter dieser Schwelle bleibt und mit dem Gewinn unter 565 € monatlich, bleibt mitversichert. Aber rechne ehrlich – der Gewinn zählt, nicht das, was du dir auszahlst. Und die Kasse fragt nach: per Einkommensfragebogen, regelmäßig, mit Pflicht zur Vorlage des Steuerbescheids. Wer Änderungen verschweigt, riskiert rückwirkende Beiträge über Jahre. Das wird teuer, weil dann der reguläre Selbstständigen-Beitrag nachberechnet wird.

Was das für deine Gründung bedeutet

Für die Startphase heißt das: Plane den Statuswechsel ein, bevor er dich überrascht. Wer aus der Familienversicherung in die freiwillige Versicherung als Selbstständiger wechselt, zahlt mindestens auf die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 € monatlich Beiträge – rund 280 € im Monat, auch bei null Gewinn. Dieser Posten gehört von Tag eins in deine Kalkulation, nicht erst in die erste Krisensitzung. Deinen konkreten Beitrag rechnest du mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner aus.

Melde den Start deiner Tätigkeit der Kasse aktiv – nicht aus Übereifer, sondern aus Eigenschutz. Eine saubere Einstufung von Anfang an ist billiger als eine Rückabwicklung nach drei Jahren. Und wenn du knapp an der Hauptberuflichkeits-Grenze arbeitest: Dokumentiere deine Wochenstunden. Im Zweifel entscheidet die Kasse nach Aktenlage, und ohne deine Zahlen ist die Aktenlage ihre.

Was du heute tun solltest

  1. Rechne dein monatliches Gesamteinkommen zusammen – alle Quellen, auch Miete und Kapitalerträge. Liegt es regelmäßig über 565 €, kläre deinen Status mit der Kasse.
  2. Wenn du gründest: Schätze ehrlich, ob du über 20 Wochenstunden investierst. Wenn ja, plane rund 280 € Mindestbeitrag pro Monat ein.
  3. Melde die Aufnahme der Selbstständigkeit deiner Krankenkasse schriftlich – bevor sie per Fragebogen fragt.
  4. Heb deine Stundenaufzeichnungen und Gewinnermittlungen auf. Bei einer Statusprüfung zählt, was du belegen kannst.
FAQ

Häufige Fragen

Bis zu welchem Einkommen bleibe ich beim Partner familienversichert?

2026 gelten 565 Euro Gesamteinkommen im Monat, beziehungsweise 603 Euro, wenn das Einkommen ausschließlich aus einem Minijob stammt. Gerechnet wird das gesamte Einkommen, also auch Mieteinnahmen, Zinsen und der Gewinn aus der Selbstständigkeit.

Schließt eine Selbstständigkeit die Familienversicherung aus?

Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt sie aus, unabhängig vom Gewinn. Maßstab sind Arbeitszeit, als Richtwert über 20 Wochenstunden, und die wirtschaftliche Bedeutung. Nebenberuflich und unter der Einkommensgrenze bleibt man mitversichert.

Was kostet der Wechsel aus der Familienversicherung?

Wer in die freiwillige Versicherung als Selbstständiger wechselt, zahlt mindestens auf die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro im Monat, also rund 280 Euro, auch bei null Gewinn. Dieser Posten gehört von Tag eins in die Kalkulation.

Muss ich die Selbstständigkeit der Kasse melden?

Ja, am besten aktiv und schriftlich. Eine saubere Einstufung von Anfang an ist billiger als eine Rückabwicklung nach Jahren. Wer Änderungen verschweigt, riskiert rückwirkende Beiträge über die gesamte Zeit.