Die wichtigste Zahl vorweg, weil sie den größten Irrtum ausräumt: Das Jobcenter rechnet nicht deinen Umsatz an, sondern deinen Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Wer 2.000 Euro einnimmt und 1.400 Euro Kosten hat, dessen anrechenbares Einkommen sind die 600 Euro Gewinn, nicht die 2.000. Schon das entscheidet über die halbe Rechnung.
Die Freibeträge
Vom Gewinn wird nicht alles angerechnet. Es gibt gestaffelte Freibeträge nach § 11b SGB II, die sicherstellen sollen, dass Arbeiten sich immer mehr lohnt als Nichtstun. Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro bleiben dir zusätzlich 20 Prozent, vom Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent, und vom Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro noch einmal 10 Prozent. Alles darüber wird voll angerechnet.
In Zahlen: Der maximale Freibetrag liegt ohne Kinder bei 348 Euro im Monat, erreicht ab etwa 1.200 Euro Gewinn; mit minderjährigem Kind steigt er auf 378 Euro, erreicht ab 1.500 Euro. Diese Beträge bleiben dir zusätzlich zum Bürgergeld erhalten – sie sind der eingebaute Anreiz, dass sich jeder verdiente Euro auszahlt.
Was du absetzen darfst
Weil der Gewinn zählt, senken Betriebsausgaben deine Anrechnung. Material, Fahrtkosten, Versicherungen, Arbeitsmittel – alles, was betrieblich veranlasst ist, ziehst du ab. Ohne Einzelnachweis erkennt das Jobcenter pauschal 20 Prozent der Betriebseinnahmen als Ausgaben an; wer höhere echte Kosten hat, weist sie mit Belegen nach. Deshalb ist die saubere Buchführung hier kein Selbstzweck, sondern bares Geld.
Der praktische Ablauf
Du meldest deine erwarteten Einnahmen und Ausgaben über die Anlage EKS, in der Regel als Prognose für einen Sechs-Monats-Zeitraum. Das Jobcenter zahlt darauf vorläufig, und am Ende des Zeitraums wird mit den tatsächlichen Zahlen abgerechnet. Lagen deine Gewinne höher als geschätzt, kann es zu Rückforderungen kommen – deshalb lieber vorsichtig prognostizieren und Belege sammeln.
Die genaue Berechnung für deinen Fall macht am Ende das Jobcenter, und die offiziellen Freibetragsrechner geben eine erste Orientierung. Die Grundbotschaft aber bleibt in jedem Fall gleich: Ein Zuverdienst lohnt sich immer, denn ein Teil bleibt dir garantiert.
Wie der Weg aus dem Bezug in die eigene Tätigkeit abläuft – Jobcenter, Förderung, Zuverdienst –, steht unter selbstständig trotz Arbeitslosigkeit.