Die Computerhilfe ist rechtlich meist unkompliziert, hat aber zwei Stellen, die man kennen muss: die Handwerksgrenze und den Datenschutz.
Dienstleistung frei, Handwerk mit Grenze
Der Großteil der Computerhilfe ist eine freie gewerbliche Dienstleistung: Software installieren, Systeme einrichten, Netzwerke und Drucker konfigurieren, Viren entfernen, Daten sichern, beraten und schulen, Standardkomponenten tauschen. Das Informationstechniker-Handwerk steht jedoch in Anlage A der Handwerksordnung und ist meisterpflichtig – und die Kammer fasst diesen Bereich weit. Substanzielle Hardware-Reparaturen können darunter fallen. Wer über einfache Tätigkeiten hinausgehen will, klärt das vorab mit der Handwerkskammer und beschreibt sein Gewerbe von vornherein sauber als IT-Dienstleistung.
Der heikle Punkt: fremde Daten
Sobald du an fremden Geräten arbeitest, kommst du an persönliche Daten – und damit greift der Datenschutz. Geh sorgsam damit um, gib nichts weiter, und mach transparent, was du tust. Bei einer Datenrettung oder Neuinstallation solltest du den Kunden vorher auf das Risiko eines Datenverlusts hinweisen und, wo möglich, vorher sichern. Genau hier zeigt sich, warum die Betriebshaftpflicht so wichtig ist.
Die Absicherung
Weil bei der Arbeit an fremden Geräten und Daten schnell etwas schiefgehen kann, ist die Betriebshaftpflicht praktisch Pflicht – ein verlorener Datenbestand oder ein beschädigtes Gerät kann sonst teuer werden. Das ist kein Misstrauen gegen die eigene Kompetenz, sondern schlicht kaufmännische Vernunft.
Die Faustregel: Dienstleistung und einfache Tätigkeiten darfst du frei, bei echter Reparatur vorher die Kammer fragen, und beim Umgang mit Kundendaten gilt Sorgfalt. Wer das beachtet, arbeitet auf sicherem Boden.
Welche Regeln gelten und wo die Grenzen liegen, ordnet der Quick Guide „Selbstständig mit Computerhilfe" vollständig ein.
Quellen
- Das Informationstechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A HwO); reine IT-Dienstleistungen und einfache Tätigkeiten sind nach § 1 Abs. 2 HwO frei. gesetze-im-internet.de
- Beim Umgang mit Kundendaten gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). eur-lex.europa.eu
Einen Überblick, was es sonst noch gibt, liefert die Berufsübersicht mit allen 24 Berufen.