Die naheliegende Sorge lautet: Die großen Lieferdienste übernehmen das Geschäft. Sie ist verständlich und trifft nicht zu – weil beide Angebote verschiedene Probleme lösen.

Was ein Lieferdienst leistet

Er bringt bestellte Ware an die Haustür, zu einem Zeitfenster, gegen Gebühr. Das ist praktisch für jemanden, der bestellen kann und der die Kisten selbst hineinträgt.

Was er nicht leistet

Er trägt nicht in den dritten Stock. Er räumt nichts ein. Er weiß nicht, welche Butter es sein soll und dass die Bananen nicht zu reif sein dürfen. Er merkt nicht, wenn jemand seit Tagen kaum gegessen hat.

Und er kann nicht bestellt werden von jemandem, der kein Smartphone bedient – was auf einen erheblichen Teil der Hochaltrigen zutrifft.

Genau dort liegt die Nachfrage, und sie wird nicht kleiner.

Was den Bedarf treibt

Die Zahl der Menschen über 80 steigt und wird weiter steigen. Die meisten leben allein zu Hause und wollen dort bleiben – das ist gesetzlich gewollt und gesellschaftlich gewünscht.

Gleichzeitig wohnen Angehörige weiter weg. Der Sohn in Hamburg kann seiner Mutter in Kassel keinen Einkauf bringen, aber er kann einen bezahlen. Und genau er ist der Auftraggeber.

Der Hebel, der oft übersehen wird

Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Damit lässt sich über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen – der Kunde zahlt nichts aus eigener Tasche.

Ein erheblicher Teil dieses Anspruchs wird nicht abgerufen, weil Angebote fehlen. Wer anerkannt ist, wird von Beratungsstellen genannt und hat die Akquise hinter sich.

Wohin sich der Beruf entwickelt

Vom Einkauf zum Alltagsdienst. Wer ohnehin da ist, kann Apothekengänge, Post, Behördenwege und Begleitung mitübernehmen – aus 22 Euro je Einkauf werden 45 bis 70 je Besuch.

Das ist keine Erweiterung des Marktes, sondern eine bessere Ausschöpfung desselben Kunden. Und es ist der Punkt, an dem der Beruf tragfähig wird.

Quellen

Alles zum Beruf – Alltag, Kunden, Verdienst und was daraus werden kann – steht auf der Berufsseite Selbstständig als Einkaufsservice.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
← Alle Artikel