Der Weg aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit hat eine typische Schwachstelle: die erste Zeit, in der das Geschäft noch nicht genug abwirft. Genau dafür gibt es das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II – einen Zuschuss, der diese Anlaufphase überbrücken soll.
Was es ist
Das Einstiegsgeld ist ein Betrag, den das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld zahlen kann, wenn du eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst. Es wird bis zu 24 Monate gewährt und – das ist der Clou – nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. Es kommt also oben drauf. Die Höhe orientiert sich am Regelbedarf, liegt oft bei etwa der Hälfte, in besonderen Fällen höher. Die genaue Summe legt deine Ansprechperson im Jobcenter fest.
Die Voraussetzungen
Drei Dinge musst du mitbringen: Du übst die Selbstständigkeit hauptberuflich aus, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Du bist persönlich geeignet, das Vorhaben zu stemmen. Und es besteht begründete Aussicht, dass du durch die Gründung dauerhaft aus dem Leistungsbezug herauskommst. Diese Tragfähigkeit weist du über ein Konzept mit Umsatz- und Rentabilitätsvorschau nach; das Jobcenter kann zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme von IHK, Handwerkskammer oder Steuerberater verlangen.
Ehrlich bleiben: kein Rechtsanspruch
Eine Sache muss klar sein, damit du dich nicht darauf verlässt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch, deine Ansprechperson entscheidet. Das heißt nicht, dass es Glückssache ist – ein durchdachtes Konzept und eine realistische Vorschau erhöhen die Chancen deutlich –, aber es heißt, dass du deine Gründung nicht komplett auf diese Zahlung bauen solltest.
Der entscheidende Fehler
Es gibt einen Fehler, der den Antrag zuverlässig scheitern lässt: erst gründen, dann fragen. Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Wer sein Gewerbe schon angemeldet und losgelegt hat, geht in aller Regel leer aus. Der richtige Weg ist umgekehrt: zuerst den Termin mit dem Jobcenter, das Konzept auf den Tisch, den Antrag stellen – und erst nach der Bewilligung starten.
Wer diese Reihenfolge einhält, holt sich mit dem Einstiegsgeld genau den Puffer, der die kritische Anfangszeit trägt. Und es ist nicht das einzige Instrument – für Anschaffungen gibt es zusätzlich einen eigenen Zuschuss.
Den kompletten Ablauf, wenn du dich trotz Bezug selbstständig machen willst, habe ich gesondert aufgeschrieben.