Die Fahrzeugüberführung lässt sich schlank starten, verlangt aber, dass zwei Dinge von Anfang an sitzen: das Kennzeichen und die Versicherung.

Erstens: anmelden und Kennzeichen klären

Du meldest ein Gewerbe an. Für die Fahrten brauchst du das passende Kennzeichen: das Kurzzeitkennzeichen für einzelne Überführungen innerhalb Deutschlands (maximal fünf Tage, gültige Hauptuntersuchung nötig), das Ausfuhrkennzeichen für den Export. Wer regelmäßig überführt, kann bei der Zulassungsstelle nach Zuverlässigkeitsprüfung ein eigenes rotes 06er-Kennzeichen beantragen – das wird ausdrücklich auch Fahrzeugüberführern zugeteilt. Oft stellt aber der Auftraggeber das Kennzeichen.

Zweitens: die richtige Versicherung

Das ist der Punkt, den Einsteiger übersehen. Das Kennzeichen trägt nur die Kfz-Haftpflicht für Schäden an Dritten – Schäden am überführten Fremdfahrzeug selbst sind damit nicht gedeckt. Dafür brauchst du eine spezielle Überführer- oder Obhutsversicherung, sonst haftest du persönlich, wenn dem teuren Kundenfahrzeug etwas passiert. Lass dir den Schutz schriftlich bestätigen.

Drittens: Auftraggeber gewinnen

Die Aufträge kommen von Autohäusern, Gebrauchtwagenhändlern, Leasinggesellschaften und dem wachsenden Online-Fahrzeughandel. Sprich sie direkt an und melde dich auf Überführungsbörsen an, über die Aufträge vermittelt werden. Zuverlässigkeit und saubere Abwicklung machen dich schnell zum festen Partner.

Mehr braucht der Start nicht: anmelden, Kennzeichen und Versicherung klären, feste Auftraggeber gewinnen.

Die vollständige Reihenfolge – Anmeldung, Ausstattung, erste Aufträge – habe ich im Quick Guide „Selbstständig als Kfz-Überführungsfahrer" aufgeschrieben.

Quellen

Die vollständige Liste der Berufe, in denen du ohne Ausbildung starten kannst, steht in der Übersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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