Babysitting ist einer der flexibelsten Nebenerwerbe überhaupt. Der Bedarf liegt genau dort, wo dein Hauptjob dir Zeit lässt: an Abenden, Wochenenden und in den Ferien. Das Startrisiko ist praktisch null, und du bestimmst selbst, wie viele Einsätze du annimmst – vom einen Abend pro Woche bis zu mehreren festen Familien.
Warum es nebenberuflich so gut passt
Eltern brauchen am dringendsten jemanden für den Kinoabend, die Feier, die Wochenendschicht – also für Zeiten, in denen du nach Feierabend ohnehin frei bist. Du tastest dich mit ein paar Familien heran, lernst den Umgang mit unterschiedlichen Kindern und Situationen und findest heraus, ob dir die Arbeit liegt, ohne den Hauptjob aufzugeben. Für viele ist das der natürliche Weg, überhaupt in die Kinderbetreuung hineinzuschnuppern – ohne Investition, ohne Kündigung, ohne Risiko.
Was die Schwellen für dich bedeuten
Der große Vorteil nebenbei: Die Grenze zur erlaubnispflichtigen Tagespflege erreichst du gar nicht. Wer im Haushalt der Eltern betreut, unter 15 Stunden pro Woche bleibt oder nur kurzfristig einspringt, braucht keine Pflegeerlaubnis. Das nebenberufliche Babysitting bleibt damit fast automatisch im erlaubnisfreien Bereich – ein echter Vorteil gegenüber dem Sprung in die Vollzeit-Tagespflege, der ohne Qualifizierung und Amt gar nicht ginge.
Was trotzdem gilt
Erlaubnisfrei heißt nicht regelfrei. Auch nebenberuflich gehören regelmäßige, bezahlte Einsätze beim Finanzamt gemeldet, und das erweiterte Führungszeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind sind auch hier deine besten Argumente. Ein Blick in den Arbeitsvertrag schadet nicht, falls dein Arbeitgeber Nebentätigkeiten angezeigt haben will. Wer das beachtet, hat einen unkomplizierten, gut bezahlten Nebenerwerb – und die Tür zu mehr, falls er später aufstocken und den Schritt in die Tagespflege gehen möchte. Klein anzufangen kostet nichts und hält alle Optionen offen.
Wie der nebenberufliche Einstieg praktisch abläuft, steht Schritt für Schritt im Quick Guide „Selbstständig in der Kinderbetreuung".
Quellen
- Eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist nötig, wenn fremde Kinder außerhalb ihres Elternhauses mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut werden. gesetze-im-internet.de
- In der Kinder- und Jugendhilfe ist ein erweitertes Führungszeugnis vorgesehen (§ 72a SGB VIII). gesetze-im-internet.de
Dieser Beruf ist einer von 24. Die Übersicht zeigt, welche Berufe ohne Ausbildung möglich sind.