Der Kurierdienst ist einer der offensten Wege in die Selbstständigkeit: keine Ausbildung, kein Meisterbrief, keine Prüfung – jedenfalls solange du mit leichten Fahrzeugen unterwegs bist. Was du brauchst, ist ein Führerschein der Klasse B, ein geeignetes Fahrzeug und die Bereitschaft, zuverlässig und pünktlich zu liefern.

Die entscheidende Grenze: 3,5 Tonnen

Alles hängt am zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs. Bis 3,5 Tonnen ist der innerdeutsche Kurierverkehr genehmigungsfrei – du meldest ein Gewerbe an, und das war es im Kern. Erst über 3,5 Tonnen greift das Güterkraftverkehrsgesetz mit voller Wucht: Dann brauchst du eine Genehmigung, eine Fachkundeprüfung bei der IHK und musst finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Für den typischen Kurier mit Transporter oder Kombi bleibt es unter der Grenze und damit unkompliziert.

Zwei Wege, ein Gewerbe

Du kannst dein Geschäft auf zwei Arten aufbauen. Der eigene Direktkurier fährt für feste Geschäftskunden – Apotheken, Kanzleien, Industrie, Handel – zeitkritische Sendungen. Der Subunternehmer fährt für die großen Paketdienste auf der letzten Meile. Beides geht ohne Ausbildung, aber die zweite Variante hat Fallstricke, die man kennen muss, bevor man einsteigt.

Was den Unterschied macht

In diesem Geschäft zählt nicht das Zeugnis, sondern Verlässlichkeit: pünktlich, unbeschädigt, mit sauberer Abwicklung. Geschäftskunden bleiben jahrelang, wenn die Sendungen ankommen, wie sie sollen. Für den Einstieg brauchst du also kein Papier, sondern ein passendes Fahrzeug, die richtige Absicherung und ein klares Bild davon, welchen der beiden Wege du gehen willst.

Wie der Weg von der Anmeldung bis zum ersten zahlenden Kunden konkret aussieht, steht im Quick Guide „Selbstständig im Kurierdienst".

Quellen

Dieser Beruf ist einer von 24. Die Übersicht zeigt, welche Berufe ohne Ausbildung möglich sind.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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