Ein Kurierdienst lässt sich schnell aufsetzen, wenn man mit einem leichten Fahrzeug unter 3,5 Tonnen bleibt. Der Reihe nach:

Erstens: anmelden und absichern

Du meldest ein Gewerbe an; unter 3,5 Tonnen brauchst du keine Güterkraftverkehrsgenehmigung. Pflicht sind dagegen die gewerbliche Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft BG Verkehr. Dringend zu empfehlen – auch wenn erst über 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben – ist eine Verkehrshaftungs- oder Frachtführerhaftpflicht: Ein beschädigtes oder verlorenes Transportgut kann sonst schnell existenzbedrohend werden.

Zweitens: das Fahrzeug

Das Fahrzeug ist dein Werkzeug. Je nach Ausrichtung reicht ein Kombi für Dokumente und kleine Sendungen oder ein Transporter für größere Fracht; auch Lastenrad und E-Transporter sind in der Stadt eine Option. Für den vorsichtigen Start ist ein gebrauchtes oder geleastes Fahrzeug oft klüger als der teure Neukauf.

Drittens: die Kunden

Hier trennen sich die Wege. Als Direktkurier sprichst du gezielt Geschäftskunden an, die zeitkritische Sendungen haben – Apotheken, Labore, Kanzleien, Industrie. Diese Kunden zahlen besser und bleiben treu. Alternativ oder ergänzend meldest du dich auf Kurier- und Frachtbörsen an. Wer für die großen Paketdienste als Subunternehmer fährt, hat sofort Auslastung, aber dünne Margen und die Fallstricke der Nachunternehmerhaftung.

Mehr braucht der Start nicht: Gewerbe, Fahrzeug, Versicherung, erste feste Kunden. Ein zuverlässig abgewickelter Auftrag bringt über Empfehlungen den nächsten.

Die vollständige Reihenfolge – Anmeldung, Ausstattung, erste Aufträge – habe ich im Quick Guide „Selbstständig im Kurierdienst" aufgeschrieben.

Quellen

Du überlegst noch, was zu dir passt? Die Übersicht aller Berufe, in denen man sich ohne Ausbildung und ohne Studium selbstständig machen kann, hilft beim Vergleichen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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