Wer an Airbnb denkt, stellt sich meist eine komplette Ferienwohnung vor. Für den nebenberuflichen Einstieg ist aber oft die kleinere Variante die vernünftigere: ein einzelnes Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung oder die eigene Wohnung, während man ohnehin verreist ist.
Warum die kleine Lösung so gut passt
Sie bindet kein zusätzliches Kapital und kein zweites Objekt. Du nutzt, was du hast – ein Gästezimmer, das sonst leer steht, oder die Wohnung in den drei Urlaubswochen im Sommer. Das Risiko ist gering, der Aufwand steuerbar, und du lernst das Geschäft im Kleinen kennen, bevor du über mehr nachdenkst. Dazu kommt ein rechtlicher Vorteil: Die Vermietung eines Zimmers der selbst bewohnten Wohnung oder die zeitweise Vermietung während der eigenen Abwesenheit wird in vielen Kommunen milder behandelt als der Dauerbetrieb einer ganzen Ferienwohnung. Verlass dich aber nicht darauf, sondern prüfe die Regel deiner Stadt.
Was zu beachten ist
Auch das Nebeneinkommen ist steuerpflichtig und gehört in die Steuererklärung – wer regelmäßig vermietet, meldet das beim Finanzamt. Gilt in deiner Kommune die Registrierungspflicht, brauchst du auch fürs einzelne Zimmer die Registrierungsnummer im Inserat. Bist du Mieter, brauchst du die Erlaubnis des Vermieters, bevor du Gäste aufnimmst; ohne sie riskierst du eine Abmahnung. Und die Versicherung sollte den Fall abdecken, dass ein Gast etwas beschädigt.
Der Übergang
Das Schöne an der kleinen Variante ist, dass sie mitwachsen kann. Läuft das Zimmer gut und macht dir der Umgang mit Gästen Freude, kannst du überlegen, ob sich eine eigene Ferienwohnung lohnt – dann aber mit der Erfahrung aus dutzenden Aufenthalten im Rücken statt aus dem Bauch heraus. Wer klein anfängt, macht die Anfängerfehler an einem Zimmer statt an einer teuren zweiten Wohnung. Genau das macht die nebenberufliche Vermietung zum risikoärmsten Einstieg in dieses Geschäft.
Wie der nebenberufliche Einstieg praktisch abläuft, steht Schritt für Schritt im Quick Guide „Selbstständig als Airbnb-Vermieter".
Quellen
- Registrierungs- und Meldepflichten für Kurzzeitvermietungen regelt die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten für kurzfristige Vermietungen. eur-lex.europa.eu
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig (§ 21 EStG). gesetze-im-internet.de
- Ob eine Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach dem Zweckentfremdungsrecht der jeweiligen Kommune; verbindliche Auskunft erteilt das örtliche Bezirks- oder Ordnungsamt.
Wer sich ohne Ausbildung selbstständig machen will, findet in der Übersicht 24 Berufe mit Zahlen und Anforderungen.