Die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung klingt nach einem einfachen Nebeneinkommen: Fotos machen, inserieren, Gäste empfangen. In der Praxis entscheidet sich Erfolg oder Ärger aber schon vor dem ersten Inserat – bei der Frage, ob du überhaupt vermieten darfst.
Erstens: die Erlaubnis klären
Der teuerste Fehler ist, einfach loszulegen. Ob und wie viel du kurzzeitig vermieten darfst, regelt deine Stadt über das Zweckentfremdungsverbot – und die Unterschiede sind gewaltig. Manche Kommunen verlangen eine Genehmigung, andere begrenzen die Vermietung auf wenige Wochen im Jahr, wieder andere haben gar keine Regelung. Der erste Gang führt deshalb nicht zur Kamera, sondern zur Website deiner Kommune oder direkt ins Rathaus. Bist du selbst Mieter, brauchst du zusätzlich die Erlaubnis des Eigentümers; in einer Eigentümergemeinschaft kann die Teilungserklärung mitreden.
Zweitens: registrieren und anmelden
Seit dem 20. Mai 2026 greift eine EU-weite Registrierungspflicht: In Kommunen mit entsprechendem Verfahren brauchst du eine Registrierungsnummer, die in jedem Inserat stehen muss – ohne sie nehmen die Plattformen dein Angebot nicht mehr auf. Diese Nummer beantragst du bei deiner Kommune, in vielen Fällen setzt sie die Genehmigung als Ferienwohnung voraus. Steuerlich meldest du die Tätigkeit beim Finanzamt an; je nach Umfang und Zusatzleistungen kann daraus ein Gewerbe werden.
Drittens: die Wohnung startklar machen
Erst jetzt kommt der Teil, an den die meisten zuerst denken. Gäste buchen nach Fotos, also lohnen sich gute Bilder mehr als jede Beschreibung. Die Ausstattung muss vollständig und gästetauglich sein – vom WLAN über die Grundausstattung in der Küche bis zu ausreichend Handtüchern. Kalkuliere die Reinigung zwischen den Aufenthalten von Anfang an ein, entweder als eigene Arbeit oder als Dienstleistung, und sichere die Wohnung über eine passende Versicherung ab, denn die normale Hausratpolice deckt die gewerbliche Vermietung meist nicht.
Viertens: der Testlauf
Starte lieber vorsichtig als mit vollem Kalender. Ein realistischer Preis, ein paar erste Buchungen, und du merkst schnell, wo es hakt – bei der Übergabe, der Reinigung, der Kommunikation. Die ersten guten Bewertungen sind auf Airbnb die härteste Währung; sie entstehen aus reibungslosen Abläufen, nicht aus dem schönsten Inserat. Wer die Reihenfolge einhält – erst Erlaubnis, dann Anmeldung, dann Ausstattung –, startet ohne die bösen Überraschungen, die andere erst nach dem ersten Bußgeldbescheid kennenlernen.
Die vollständige Reihenfolge – Anmeldung, Ausstattung, erste Aufträge – habe ich im Quick Guide „Selbstständig als Airbnb-Vermieter" aufgeschrieben.
Quellen
- Registrierungs- und Meldepflichten für Kurzzeitvermietungen regelt die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten für kurzfristige Vermietungen. eur-lex.europa.eu
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig (§ 21 EStG). gesetze-im-internet.de
- Ob eine Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach dem Zweckentfremdungsrecht der jeweiligen Kommune; verbindliche Auskunft erteilt das örtliche Bezirks- oder Ordnungsamt.
Wenn du wissen willst, welche Berufe ohne Ausbildung gehen, findest du in der Übersicht alle 24 auf einer Seite.