Entrümpelung hat den Ruf eines schmutzigen, aber lukrativen Geschäfts. An beidem ist etwas dran. Ob es sich für dich lohnt, entscheidet sich an drei Zahlen: der Pauschale, die du nimmst, den Entsorgungskosten, die du zahlst, und dem, was du aus dem verwertbaren Teil noch herausholst.
Wie sich der Preis bildet
Entrümpelungen werden meist als Pauschale angeboten, die du nach einer Besichtigung kalkulierst. Entscheidend ist, dass diese Pauschale drei Dinge deckt: deine Arbeitszeit samt Helfern, die Fahrten und – der Knackpunkt – die Entsorgungsgebühren. Wer nur auf die Arbeitsstunden schaut und die Deponiekosten vergisst, rechnet sich reich und zahlt am Monatsende drauf. Eine gründliche Besichtigung vorab, bei der du Menge und Art des Hausrats einschätzt, ist deshalb keine Höflichkeit, sondern die Grundlage jeder tragfähigen Kalkulation.
Wo der Gewinn steckt
Der eigentliche Hebel ist die Wertanrechnung. In vielen Haushalten steckt Brauchbares – Möbel, Metall, Elektrogeräte, gelegentlich echte Wertsachen. Was du verkaufen oder verwerten kannst, musst du nicht teuer entsorgen, und beides zusammen verbessert deine Marge doppelt. Erfahrene Entrümpler verdienen einen guten Teil ihres Geldes genau hier: Sie erkennen, was noch etwas wert ist, und ziehen es aus dem Müllstrom heraus, bevor er zur Deponie rollt.
Auslastung und Aufwand
Ein einzelner großer Auftrag – eine komplette Wohnung, ein Nachlass, ein Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses – bringt an einem oder zwei Tagen einen ordentlichen Umsatz. Die Kunst ist die stetige Auslastung, und die kommt über feste Partner wie Hausverwaltungen und Makler, nicht über einzelne Privataufträge. Der Körper setzt dabei die Grenze: Das ist harte Arbeit, oft mit Helfern, und die muss man bezahlen und einplanen.
Die ehrliche Antwort: Ja, es lohnt sich – aber nur mit sauberer Kalkulation inklusive Entsorgung und einem Auge für den verwertbaren Rest. Wer beides beherrscht, hat ein solides Geschäft. Wer nur die Pauschale sieht, arbeitet für die Deponie.
Was am Ende übrig bleibt und ab wann sich der Beruf trägt, rechnet der Quick Guide „Selbstständig in der Entrümpelung" im Detail vor.
Quellen
- Gewerbliche Sammler und Beförderer nicht gefährlicher Abfälle unterliegen der Anzeigepflicht nach § 53 KrWG. gesetze-im-internet.de
- Für gefährliche Abfälle besteht eine Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG. gesetze-im-internet.de
Die vollständige Liste der Berufe, in denen du ohne Ausbildung starten kannst, steht in der Übersicht.