Die kurze Antwort: ja. Fahrradtechnik gehört zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1 zur Handwerksordnung. Du meldest das Gewerbe an, lässt dich ohne Prüfung in die Handwerksrolle eintragen und kannst arbeiten.
Die längere Antwort betrifft die Haftung. „Ohne Meister" heißt nicht „ohne Verantwortung" – und bei einer Bremse ist das mehr als eine Formel.
Was du anmelden musst
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, dazu die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer. Für zulassungsfreie Handwerke erfolgt sie ohne Nachweis – es ist eine Registrierung, keine Prüfung.
Innerhalb einer Woche kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft dazu. Wer gebrauchte Räder ankauft, führt zusätzlich ein Ankaufbuch mit den Ausweisdaten der Verkäufer.
Wo die Verantwortung beginnt
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Straßenverkehr. Die Anforderungen an Bremsen, Beleuchtung und Klingel stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wer ein Rad übergibt, das diese Anforderungen nicht erfüllt, haftet.
Deshalb gehören zwei Dinge zur Routine: eine Probefahrt nach jeder Reparatur an sicherheitsrelevanten Teilen, und ein schriftlicher Hinweis, wenn ein Kunde eine empfohlene Arbeit ablehnt. Beides kostet Minuten und entscheidet im Streitfall.
Was bei E-Bikes anders ist
Solange die Tretunterstützung bei 25 km/h endet und der Motor 250 Watt nicht überschreitet, gilt ein E-Bike rechtlich als Fahrrad. Darüber – bei S-Pedelecs – handelt es sich um Kleinkrafträder mit Versicherungspflicht und anderen Anforderungen.
An Akku und Motorsteuerung sollte nur arbeiten, wer vom Hersteller geschult ist. Nicht weil es verboten wäre, sondern weil die Garantie sonst erlischt und die Haftung allein bei dir liegt.
Für wen es taugt
Für Menschen mit ruhiger Hand und einem Sinn für Sorgfalt. Wer gern schnell fertig ist, sollte einen anderen Weg prüfen – hier hängt an einer nachlässig eingestellten Bremse mehr als eine Reklamation.
Quellen
- Fahrradtechnik ist ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B1 zur Handwerksordnung (§ 18 HwO). gesetze-im-internet.de
- Anforderungen an Bremsen und lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (§§ 65, 67 StVZO). gesetze-im-internet.de
- Abgrenzung von Pedelecs und Kleinkrafträdern (§ 1 Abs. 3 StVG). gesetze-im-internet.de
Alles zum Beruf – Alltag, Kunden, Verdienst und was daraus werden kann – steht auf der Berufsseite Selbstständig mit Fahrradreparatur.