Gründung

Gewerbeanmeldung

Der formale Start eines Gewerbes beim Gewerbeamt – meist in unter einer Stunde erledigt.

Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss. Sie ist Pflicht für jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die kein freier Beruf ist. Und sie ist deutlich weniger dramatisch, als viele erwarten.

Der Ablauf

Zuständig ist das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde, in der du den Betriebssitz hast. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen online an. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechenden Nachweise. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro.

Die Tätigkeitsbeschreibung

Das ist das einzige Feld, bei dem man nachdenken sollte. Formuliere breit genug, dass spätere Erweiterungen abgedeckt sind. „Hausmeisterservice" ist enger als „Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Grünanlagenpflege, Kleinreparaturen und Winterdienst". Die zweite Variante kostet keinen Cent mehr und erspart dir eine Ummeldung.

Was danach automatisch passiert

Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistisches Landesamt. Innerhalb weniger Wochen kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt – den musst du elektronisch über ELSTER einreichen. Daraus ergibt sich deine Steuernummer.

Erlaubnispflichten

Manche Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine Erlaubnis: Immobilienmakler nach § 34c GewO, Bewachungsgewerbe nach § 34a, Versicherungsvermittlung nach § 34d. Handwerksberufe der Anlage A erfordern die Eintragung in die Handwerksrolle. Die meisten Dienstleistungen sind erlaubnisfrei.

Der häufigste Irrtum

Dass man erst eine Firma, ein Konto und eine Website braucht. Nein – Gewerbeschein zuerst, alles andere danach. Ohne Anmeldung darfst du nicht tätig werden, und rückwirkende Anmeldungen können ein Bußgeld nach sich ziehen.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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