Verdient wird an zwei Stellen: an der Arbeitszeit und an den Teilen. Wer nur die erste rechnet, unterschätzt den Beruf um ein Drittel.

Die üblichen Preise

Eine kleine Inspektion liegt bei 45 bis 80 Euro, eine große bei 90 bis 160. Bei E-Bikes mit Diagnose sind 90 bis 180 Euro üblich – der Aufwand ist höher, und die Kundschaft vergleicht weniger.

Die Werkstattstunde wird mit 50 bis 80 Euro angesetzt. Mobiler Service bekommt einen Anfahrtszuschlag von 15 bis 35 Euro.

Die zweite Ertragsquelle

Auf Verschleißteile sind 30 bis 50 Prozent Spanne üblich. Bei einer Inspektion mit neuer Kette, Bremsbelägen und Zügen sind das 25 bis 60 Euro zusätzlich – ohne eine Minute Mehrarbeit.

Deshalb ist das Ersatzteillager kein Kostenblock, sondern ein Ertragsposten. Wer Teile beim Kunden bestellen lässt, verschenkt diese Spanne.

Wie viele Räder machbar sind

In der Werkstatt fünf bis zehn am Tag, je nach Umfang. Mobil drei bis sechs, weil die Fahrten Zeit kosten.

In der Hochsaison ist die Nachfrage höher als die Kapazität – das ist der Normalfall in dieser Branche, nicht die Ausnahme.

Der Monatsumsatz

Im ersten Jahr sind 1.500 bis 3.000 Euro realistisch, im zweiten 3.000 bis 5.000. Ab dem dritten Jahr mit festem Kundenkreis und Teileverkauf 5.000 bis 8.000 Euro.

Davon gehen ab: Werkstatt oder Fahrzeug mit 300 bis 900 Euro monatlich, Nachbeschaffung des Lagers je nach Umsatz 400 bis 1.200 Euro, dazu Versicherung, Werkzeugersatz und Buchhaltung.

Was am Ende bleibt

Bei 6.000 Euro Umsatz bleiben rund 3.600 Euro Gewinn vor Steuern. Nach Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge sind es 2.000 bis 2.400 Euro im Monat.

Das gilt für den, der allein schraubt und den Winter nicht füllt. Beide Grenzen lassen sich verschieben – das eine mit Winterinspektionen, das andere mit einem zweiten Schrauber.

Quellen

Alles zum Beruf – Alltag, Kunden, Verdienst und was daraus werden kann – steht auf der Berufsseite Selbstständig mit Fahrradreparatur.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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